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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BGH: Kannibalen-Prozess beginnt von vorn


Thomas
22.04.2005, 18:37
Armin M. beschäftigt die deutsche Justiz weiter (http://onnachrichten.t-online.de/c/40/01/42/4001428.html)


Der Prozess gegen den Kannibalen von Rotenburg wird neu aufgerollt; Armin M. muss jetzt mit einer lebenslangen Gefängnisstrafe rechnen. Die Richter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe gaben der Revision der Staatsanwaltschaft statt, die eine Verurteilung wegen Mordes beantragt hatte. Das Landgericht Kassel hatte dagegen nur auf Totschlag erkannt und den Angeklagten zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Fall muss nun in Frankfurt am Main neu verhandelt werden.

Die Verurteilung wegen Totschlags, die das LG Kassel ausgesprochen hat, war meiner Meinung nach sowieso ziemlich unvertretbar, denn wenn man hier schon 216 ausschließt (a.A.: 216 liegt hier vor), dann führt das hier nicht nur zu 212 sondern zu 211, da mindestens ein Mordmerkmal gegeben ist (Sexuelle Befriedigung, Grausamkeit, Mordlust, ansonsten ist der Auffangtatbestand des "sonst niedrigen Beweggrundes" m.M. nach auf alle Fälle gegeben; was ist außerdem mit Verdeckungsabsicht oder Ermöglichungsabsicht [168, anyone?]).

Laut BGH sei es nicht auszuschließen, dass Armin M. sein Opfer zur Befriedigung des Geschlechtstriebs getötet habe.

Wir hatten den Fall schon in der Vorlesung ansatzweise diskutiert, aber meiner Meinung nach ist der Kannibalen-Fall einer der Fälle, an denen man die Mordmerkmal-Problematik besonders schön erkennen kann.

Ich weiß nicht, ob das hier das richtige Forum für dieses Thema ist, es wäre nicht schlecht, wenn wir die Möglichkeit hätten, in einem besonderen Sub-Forum aktuelle Rechtsprechungen zu diskutieren! Nur als kleine Anregung!

The Black Prince
23.04.2005, 14:31
Hey Thomas,

Ich habe meine Kurzlösung zu Übungsfall Nr. 3 ins Bord gesetzt (unter Arbeitsgemeinschaften im Strafrecht).
Guck mal rein...