Stunde 4
In unserer vierten AG-Stunde besprachen wir intensiv die Körperverletzungsdelikte und legten einen besonderen Fokus auf die Qualifikation der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB).
Im Rahmen der Argumentation wurde immer wieder auf den Auslegungskanon von Savigny zurückgegriffen (Historie, Wortlaut, Systematik, Telos), wobei mit diesen Anhaltspunkten auch unbekannte Streitstände argumentativ gut gelöst werden konnten.
Zudem besprachen wir nochmal Grundsätzliches zum Verfassen einer juristischen Klausur.
Für kommenden Donnerstag wünsche ich euch viel Erfolg.
Wir werden uns erst nach der Pfingstpause wiedersehen. Genießt die freie Zeit!
Fragen und Anmerkungen: