LSH-Newsletter

Auf der Arche Noah unseres „Neil the Seal-NL“ hat es sich natürlich Seelöwe Neil so richtig bequem gemacht. Aber ein wenig zur Seite rücken könnte er schon. Denn wir würden gerne den armen Säuen gleichfalls Zuflucht gewähren, weil sie durchs Dorf getrieben werden sollen oder vor der CO₂-Betäubung stehen. Für sie ist es nicht nur ein Scheißsommer, der ausgerufen worden ist und in dem man es vielleicht nur des Nachts im Görlitzer Park aushalten könnte. Oder halt auf einem Segeltörn wie Kai Wegner. Jedenfalls nicht auf dem Platz der Alten Synagoge. Boris Palmer wird schlicht die Arme hochkrempeln, das reicht für ihn, und mit Sicherheit so viel Wirbel verursachen wie die Muskrats von Elon Musk. Damit dürfte die Dauerkarte bei Markus Lanz auch für die kommenden Jahre gesichert sein.


Letzte News & Ab­stimmungen

17.07.2026

Voting zur Teamarbeit

Seit gut zwei Monaten fragen wir Sie neugierig, ob eine fachbezogene Teamarbeit in das Pflichtfachstudium integriert werden sollte. 56 (58 %) waren der Ansicht, es sei an der Zeit, weil es auch später im Beruf so laufe. 41 (42 %) hingegen zeigten sich skeptisch. Wie solle das gehen? Am Ende müsse doch immer eine individuelle Note stehen. Sie ahnen, dass wir kollaborativen Elementen sehr positiv gegenüberstehen und sie auch in Jurcoach integriert haben. Wäre nicht nur Teamarbeit an der Zeit, sondern vielleicht auch die Abkehr vom Notenfetischismus? Sollten wir wirklich auf das Erlernen essenzieller Techniken für fast alle Berufsfelder verzichten, nur weil wir sie schlecht individuell benoten können? Wir haben die Hoffnung, dass die Bereitschaft steigt, etwas grundlegender und visionärer zu denken als nur Bestehendes sachte fortentwickeln zu wollen.
09.07.2026

Gib mir ein P

„Der politisch-publizistische Verstärkerkreislauf ist eine Wortschöpfung des Kriminologen Sebastian Scheerer aus den 70er Jahren (KrimJ 10 [1978], 223 ff.). Er handelt vom wechselseitigen Aufschaukeln effektheischender Presseartikel und politischer Forderungen. Allein dieser Umstand hat uns animiert, ein drittes P hinzuzufügen, das für den populistischen Charakter stehen soll. Hoppe und Neubacher wiederum sprechen sich für eine Erweiterung des politisch-publizistischen Verstärkerkreislaufs um die Justiz und die Öffentlichkeit aus (Hoppe/Neubacher MschrKrim 105 [2022], 238, 245). Da kein P dabei ist, lassen wir diesen Aspekt erst einmal aus ästhetischen Gründen unberücksichtigt und konzentrieren uns auf die ersten drei P.“ So steht es in unserem September-NL aus dem Jahre 2024, und hierzu stehen wir nach wie vor. Offengestanden haben uns die Inertia- bzw. Trägheitseffekte ohnehin mit voller Wucht ergriffen und halten wir daher an jeder noch so unbedachten Äußerung fest. Um das von uns gleichfalls nicht besonders geschätzte Public-Private-Partnership zu toppen, möchten wir gerne nur noch ein viertes P in die Debatte werfen, nämlich die Polizei. Ganz so begeistert wie in der Sesamstraße sind wir von diesen vielen Ps allerdings nicht. https://www.youtube.com/watch?v=bY9RzSVE3Sk Erst jüngst wieder haben wir am Beispiel der Schließung des Görlitzer Parks und seiner nunmehr durch das VG Berlin vorerst verfügten erneuten Öffnung ablesen können, welche Wirkung dieser Verstärkerkreislauf hat oder zumindest haben soll: So entnehmen wir der Pressemitteilung des VG Berlin das Folgende: „Es spreche […] vieles dafür, dass aktuell ein Eintritt des Senats auf die weit über die Stadtgrenzen Berlins reichende öffentliche Diskussion und mediale Berichterstattung über die Kriminalitätsproblematik im und um den Görlitzer Park gestützt werden könnte.“ https://strafrecht-online.org/vg-berlin-goerli Das klingt auf den ersten Blick ein wenig kryptisch und übersetzen wir daher für Sie wie folgt: Werde seitens der Polizei und der Presse auf populistische Art und Weise hinreichend Alarm gemacht, dass es sich beim Görlitzer Park um einen solchen des Schreckens handele, vor dem sich die Welt grause, dann dürfe sich auch der Senat um ihn aus dringenden Gesamtinteressen kümmern, und nicht der Bezirk. Genau genommen handelt es sich damit nicht nur um einen Verstärker-, sondern sogar um einen Ermöglichungskreislauf. Es soll also Chefsache sein, Kai Wegner hat mal wieder Aufschlag (zu seinem Tennismatch im dunklen Berlin vgl. https://strafrecht-online.org/nl-2026-01-30 [I.]). So sieht es jedenfalls der Senat von Berlin unter Bezugnahme auf das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz von Berlin und hat lediglich vergessen, neben K.I.Z (hierzu unten V.) noch Ernst Reuter ins Spiel zu bringen: „Schaut auf diese Stadt!“ Dieses Zitat passt zwar nicht recht, ist aber in einem populistischen Verstärkerkreislauf eh egal. Das verschafft dem politischen Entscheidungsträger natürlich einen dynamischen Gestaltungsspielraum. Sofern das „Ansehen“ der Stadt und die mediale Berichterstattung ein „dringendes Gesamtinteresse“ zu begründen vermögen, kann man doch einfach mal ein wenig nachhelfen und die stets um Schlagzeilen bemühte Journaille auf ein paar vorgebliche Missstände hinweisen, die die Stadt an den Rand des Zusammenbruchs brächten. Die optimale Verstärkung wäre dann lediglich noch diejenige, dass der Senat von Berlin aus Gründen des Ansehens ohne weitere Voraussetzungen die Schließung des Parks verfügen könnte. Von seiner Attitüde her meint er bereits diese letzte Ausbaustufe erreicht zu haben, ganz so weit sind wir allerdings noch nicht. Und so werden sich noch weitere Gerichte mit der Frage zu befassen haben, was von den Konstruktionsversuchen eines kriminalitätsbelasteten Ortes so zu halten ist. https://strafrecht-online.org/goerlizaunfrei https://strafrecht-online.org/nd-goerli
06.07.2026

Das Spiel mit der Angst

Dass im gesellschaftlichen Diskurs Fakten und wissenschaftliche Erkenntnisse gegenüber Emotionen, Anekdoten und „gefühlten Wahrheiten“ mittlerweile immer häufiger den Kürzeren ziehen, ist eine bittere Erkenntnis. Gerade aus der wissenschaftlichen Perspektive schmerzt es immer wieder, wenn entgegen jeder Evidenz Maßnahmen gefordert und zunehmend auch durchgesetzt werden. Beispiele der jüngeren Vergangenheit sind hier etwa der Trend zur vermehrten Einrichtung von Waffenverbotszonen und videoüberwachten Bereichen. Die Motive hinter der Umsetzung solcher Maßnahmen können nur vermutet werden: Sei es bloße Symbolpolitik, um sich damit schmücken zu können, man habe „das Problem angepackt“, sei es der Verweis auf die Wählerstimmen, die diese Maßnahmen angeblich lauthals forderten, oder sei es die neunmalkluge Idee, Forderungen rechter Parteien wie der AfD zu übernehmen, um ihnen ihre Wählerschaft abzugraben, was nachweislich überhaupt nicht funktioniert. https://strafrecht-online.org/dvpw-afd Tückisch ist dabei insbesondere der Verweis auf die Wünsche der Wählerschaft. Natürlich ist es grundsätzlich nicht verkehrt, sondern ja sogar die Aufgabe von Politiker:innen, sich daran zu orientieren, was die Bevölkerung braucht. Allerdings sind dies überwiegend keine Expert:innen, die das eigentliche Problem überhaupt richtig identifizieren oder gar die optimale Lösung eines Problems kennen. Wer sich dann als Politiker:in etwa auf die Forderung nach „mehr Videoüberwachung“ beruft, weil entsprechende Posts auf Social Media viele Likes generieren und die Kommentarspalten voller anekdotischer Evidenz sind, macht es sich zu einfach. Hinter den Rufen nach beispielsweise mehr Videoüberwachung liegt vor allem eine Botschaft: „Ich fühle mich nicht mehr sicher und möchte, dass etwas dagegen getan wird.“ Um Kriminalitätsfurcht geht es dabei allerdings weniger, vielmehr dient diese häufig als unbewusste Projektionsfläche für eigentlich dahinterstehende diffuse Unsicherheitsgefühle sowie existenzielle und soziale Ängste (Hirtenlehner KZfSS 2006, 307). Zur Bewältigung dieser allerdings nur scheinbar greifbar gewordenen Ängste werden dann unter anderem Videoüberwachung, die Einrichtung von Messerverbotszonen, die Verschärfung von Strafrahmen oder noch extremere Forderungen (etwa „Ausländer raus!“) ins Spiel gebracht. Teilweise werden diese „Rufe aus der Mitte“ schlicht auf ein mangelndes Verständnis der Komplexität der Materie zurückzuführen sein. Zu einem guten Teil werden sie aber auch gezielt durch analoge wie digitale Kampagnen rechter Netzwerke verbreitet und gefördert. Dafür werden systematisch über verschiedene Kanäle mal mehr, mal weniger subtil Unsicherheit geschürt und Angst gesät. Es wird also durch die Amplifikation und Verbreitung etwaiger besorgniserregender (Falsch-)Informationen ein Bedürfnis geweckt und sogleich eine einfache Lösung angeboten. https://strafrecht-online.org/fes-mitte [S. 25] https://strafrecht-online.org/bpb-rechte-strategien Und das Spiel mit der Angst funktioniert. Ein Blick in die R+V-Studie zu den Ängsten der Deutschen zeigt, dass mittlerweile die Überforderung des Staates durch Geflüchtete und die Angst vor Spannungen durch Zuzug aus dem Ausland in die Top Ten der größten Ängste aufgestiegen sind. Genau die Themen, die rechte Lager besonders intensiv bespielen, haben es so in die Mitte der Gesellschaft geschafft. Die ebenfalls hohen Platzierungen der Angst vor steigenden Lebenshaltungskosten, unbezahlbarem Wohnen und Krieg mit deutscher Beteiligung veranschaulichen zudem die Präsenz genau derjenigen Sorgen, die die bereits angesprochenen diffusen Unsicherheitsgefühle in der Bevölkerung auslösen können. Demgegenüber rückte die in einem vergangenen Beitrag beleuchtete Angst vor einer Spaltung der Gesellschaft wieder in den Hintergrund und landete nur noch auf dem 12. Platz, vielleicht erschienen andere Bedrohungen nunmehr greifbarer und drängender. https://strafrecht-online.org/ruv-aengste https://strafrecht-online.org/nl-2024-06-14 [S. 3] Angst ist eine mächtige Waffe: Sie sorgt dafür, dass Menschen weniger tolerant werden, steigert Hass und Missgunst, spaltet die Gesellschaft. Kurzum: Sie wirkt radikalisierend und fördert die Übernahme rechter Denkmuster und Vorurteile. https://strafrecht-online.org/threat-theory Dieser gezielten Manipulation und Instrumentalisierung von Angst kann man nur begegnen, indem man weiter auf faktenbasierte Entscheidungsfindung in der Politik pocht, darüber aufklärt und informiert – auch wenn die Bewältigung gesellschaftlicher Probleme aus dieser evidenzbasierten Perspektive oft komplexer und damit eben auch anstrengender und frustrierender sein kann. Es ist wichtig, eben nicht in dieses Spiel einzusteigen und den geforderten schnellen Lösungen ohne wissenschaftliche Basis nachzugeben. Um die Menschen wirklich erreichen zu können, ist es jedoch gleichzeitig auch wichtig, dass Politiker:innen die Emotionen der Menschen nicht mehr nur als lästige Störfaktoren der Debatte ansehen, sondern diese auch ernst nehmen und ihnen im Rahmen eines Dialogs auf Augenhöhe auch Raum geben. Holt man sie nicht dort ab, wo sie stehen, wird man weiterhin nur aneinander vorbeireden. https://strafrecht-online.org/fes-mitte [S. 357 ff.] Existenzängste kann man nicht durch Abschiebungen oder Videoüberwachung beseitigen, aber mit Sozialleistungen und bezahlbaren Mieten. Ebenfalls wichtig ist es, einen Gegenpol aufzubauen und durch Aufklärung, etwa über den fehlenden Zusammenhang von Kriminalitätsfurcht und dem tatsächlichen Kriminalitätsaufkommen, populistischer Meinungsmache den Wind aus den Segeln zu nehmen. Langfristig wird dies der richtige Weg sein und wird sich der erhöhte Aufwand bei der Suche nach echten Lösungen lohnen. Aber das muss eben auch – nicht ohne etwas Empathie – entsprechend kommuniziert werden.
18.06.2026

Blinde Flecken

In den letzten Monaten lief auf unserer Website eine Abstimmung, was die Studierenden auf Platz 1 setzen würden, könnten sie sich etwas wünschen. Die Reduzierung des Prüfungsstoffs rangierte mit weitem Abstand vor einer zeitlichen Abschichtung der Examensklausuren und der Reduzierung der Hausarbeiten während des Studiums. https://strafrecht-online.org/abstimmung Schaut man sich den strafrechtlichen Prüfungskatalog in der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung von Baden-Württemberg für die eine Klausur im Staatsexamen einmal an, so ist in der Tat eine Menge dabei. Der Totschlag und der Diebstahl sind natürlich vertreten, aber auch der Moloch der Geldwäsche, der Versicherungsmissbrauch, die gemeinschädliche Sachbeschädigung und die Rechtsbeugung. Hält man sich vor Augen, dass es ein maßgebliches Ziel des Jurastudiums sein soll, dessen Absolvent:innen in die Lage zu versetzen, sich in jede Rechtsmaterie einarbeiten und diese sodann in der Praxis anwenden zu können, mag man in der Tat Zweifel am beachtlichen Prüfungskanon von derzeit 102 Straftatbeständen haben. Dies auch deshalb, weil das Handwerkszeug ja einerseits ein straftatübergreifendes methodisches Verständnis sein sollte und sich andererseits in jedem künftigen Berufsfeld auf den sachgerechten Einsatz von Hilfsmitteln stützen wird, die Details zum Falschheitsbegriff zwar erfreulich, aber nicht erforderlich erscheinen lassen. Von ChatGPT wollen wir gar nicht erst sprechen. Dass man an etlichen Beispielen des Prüfungskanons eindrucksvoll demonstrieren könnte, dass es ihrer nicht bedürfte, wozu RH beispielsweise das Fahren ohne Fahrschein (§ 265a StGB) oder den Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB) zählt, scheint eher nicht die Intention des Justizministeriums gewesen zu sein. Also mal ordentlich ausmisten wie das Strafrecht als solches auch? https://sz.de/1.4668967 Ronen Steinke geht in einem etwas hochtrabend so bezeichneten Essay den anderen Weg, indem er das Sexualstrafrecht in den Pflichtfachstoff aufgenommen wissen will. Ein nicht unerheblicher Prozentsatz von Frauen habe sexualisierte Gewalt oder Belästigungen erfahren müssen. Nur wenige Jurastudierende wüssten um die derzeitige Konzeption des Straftatbestands der Vergewaltigung. Egal, ob sich die Thematisierung als belastend oder anspruchsvoll erweise, sie gehöre zwingend als sog. Pflichtfachstoff in den Hörsaal. In der Tat stellen sich gewichtige Fragen nicht einmal primär in der Strafrechtsdogmatik, sondern auch der Straftheorie, der Kriminologie, insbesondere in Gestalt der Viktimologie, der Kriminalpolitik als Wissenschaftsdisziplin oder auch der in diesem Bereich besonders ertragreichen Strafrechtsvergleichung. Und wir legen gleich einmal nach und fordern konsequenterweise eine Berücksichtigung auch des Umweltstrafrechts im Bereich des zwingend zu Erlernenden, dem es doch um den Schutz der für die Menschheit unabdingbaren Ressourcen gehen müsse. Wir könnten dem in einem ersten Schritt unsere eigenen Worte entgegenhalten, eine Examensabsolventin müsse doch in der Lage sein, sich auch das Sexual- und Umweltstrafrecht selbst zu erarbeiten. Aber ist die Auswahl der Materie, anhand derer die anspruchsvolle Arbeit der Gesetzesanwendung erlernt wird, nicht gleichsam ein Seismograph für den Zustand einer Gesellschaft? So wie bezeichnenderweise das Strafgesetzbuch von 1871 den Hochverrat an die Spitze des Besonderen Teils stellte und den Eigentumsdelikten eine wesentlich prominentere Bedeutung als eben den Straftatbeständen gegen die sexuelle Selbstbestimmung zumaß. Nur wenn Ronen Steinke Beispiele der Überforderung bei der Rechtsanwendung des Sexualstrafrechts anführt, zeigt sich exakt dasselbe Problem, das beim Umweltstrafrecht virulent wurde. Denn dieses spielte durchaus in einer ersten Euphorie zu Beginn der 80er Jahre eine gewisse Rolle in der juristischen Ausbildung, als diese Materie in das Strafgesetzbuch überführt wurde. Aber schnell zeigte sich, dass die verschiedensten Spielarten der sog. Verwaltungsakzessorietät ins Zentrum der Lehre rückten, ohne vor lauter Bäumen zu erkennen, dass es gerade deren Überwindung bedarf, um in einer kapitalistischen Gesellschaftsordnung das Umweltstrafrecht nicht zu einer Materie gegen den berüchtigten Ketchupklecks in den Rhein verkommen zu lassen. Und so wird es auch wenig helfen, das Sexualstrafrecht in den Pflichtfachstoff für Klausuren im Staatsexamen zu übernehmen. Der kleine Prüfungsklecks im Mündlichen vermag da nicht zu helfen, auch weil er in aller Regel nach demselben Schema wie in einer Klausur abläuft. Es bedürfte vielmehr der meinetwegen auch in Prüfungen abgebildeten neuen Lehrformate, um der angedeuteten interdisziplinären Komplexität der Materie gerecht zu werden. Wenn auf Demonstrationen gegen die Klimakatastrophe bisweilen von einem notwendigen System Change die Rede ist, so trifft dies exakt den Punkt. Er müsste aber auch die juristische Ausbildung erfassen, um jenseits der systemstabilisierenden Anwendung von irgendwelchen Strafnormen eine kritische Auseinandersetzung eben mit dem System zu forcieren. Insoweit: Gut gesprungen, Ronen Steinke, aber leider nicht weit genug. https://sz.de/li.3456755 [kostenfrei über UB]