LSH-Newsletter

Der Jahresend-NL stellt zunächst einmal voller Genugtuung fest, dass ein Schandfleck in Freiburg beseitigt wurde und Donald Trump nun wirklich in allen relevanten Bereichen einen Lauf hat. Jetzt ist erst mal kurz Lateinamerika an der Reihe. Da könnte selbst die chinesische Generation Z mal kurz aus ihrem Rattenloch zum Gratulieren hervorkriechen. Dann aber hat sie allen Grund, sich gleich wieder in dieses zurückziehen. Denn die LSH-Bilanz ist durch und durch negativ, was uns aber nicht von einer gewohnt mystischen Weihnachtsfeier abgehalten hat, worüber der Liveticker zu berichten weiß. Mit einem ultimativen Geschenke-Ratgeber für Jurist:innen und einem gleichfalls ultimativen Vergleichs-Check der Mensa-Weihnachtsessen versuchen wir doch noch geradezu verzweifelt den Turnaround, nicht zuletzt auch mit dem LSH-Gewinnspiel, bei dem gewohnt gigantische Preise ausgelobt sind. Da bleibt uns nur der klassische Schluss eines jeden LSH-Weihnachts-NL, bei dem es aber auch wieder mal nach unten geht: The next bus is coming down ...


Letzte News & Ab­stimmungen

15.12.2025
Dass es auch in Deutschland am Tierschutz hapert, steht jedenfalls für uns außer Frage. Erst am 29.10 referierte Johanna Hahn eindrucksvoll im Rahmen unserer Vortragsreihe Tacheles zum Thema „Straflose Tierquälerei? – Die Nutztierhaltung in Deutschland“. In unserer Umfrage haben wir Sie ca. zwei Monate um Ihre Einschätzung gebeten. 12 (19 %) sahen bis auf ein paar Ausreißer keine gravierenden Probleme. Hier vermuten wir auch sog. protest voting dahinter, das sich gegen unsere erkennbare Einstellung richtet. Während 9 Stimmen (14 %) ein lückenhaftes Strafrecht als das (maßgebliche) Problem beim Tierschutz benannten, mutmaßte die deutliche Mehrheit von 43 Abstimmenden (67 %), dass die Kontrollen und die Strafverfolgung lückenhaft sind. Tatsächlich scheint auch in unseren Augen bei der Umsetzung des Rechts vieles im Argen zu liegen. Zwar sind auch die normativen Grundlagen vielfach unbestimmt und werden damit nicht im Sinne des Tierschutzes ausgelegt, aber ihre Beachtung würde schon einen erheblichen Fortschritt bedeuten. Nur gelingt es den Mächtigen immer wieder, sich den Kontrollen zu entziehen oder mit den Kontrollierenden zulasten der Tiere zu kooperieren. Hier anzusetzen brächte einen unmittelbaren Gewinn für den Tierschutz. Ein Paradigmenwechsel weg von einer anthropozentrischen Sichtweise bleibt vorerst noch Zukunftsmusik, würde aber in konsequenter Umsetzung bedeuten, dass es für die Tötung (auch) eines Wirbeltieres keinen vernünftigen Grund mehr geben dürfte (vgl. § 17 Nr. 1 TierSchG). http://strafrecht-online.org/tacheles-tierschutz
01.12.2025
Den Newsletter-Lesenden sind die Schlagwörter „Karlsruher Fanprojekt“ und „Zeugnisverweigerungsrecht“ bereits bestens bekannt. Schließlich thematisierten wir den Fall der drei Karlsruher Fanprojektmitarbeitenden bereits mehrfach in diesem Rahmen. Sie hatten sich nach einer aus dem Ruder gelaufenen Geburtstags-Choreographie von KSC-Fans nicht näher gegenüber der Polizei äußern wollen, um das über Jahre erarbeitete und für ihre Arbeit als Sozialarbeitende essenzielle Vertrauensverhältnis zur Fanszene nicht zu zerstören. Die Folge: Der Vorwurf der (versuchten) Strafvereitelung durch Unterlassen stand plötzlich im Raum. https://strafrecht-online.org/fanprojekt https://strafrecht-online.org/schweigen-preis Im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe „Tacheles“ hatte im Juni 2024 der Freiburger Fanprojektleiter Benjamin Munkert eindrucksvoll die dem Fall zugrunde liegende Kernproblematik geschildert. Sozialarbeitende verfügen im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen, deren Arbeit gleichfalls maßgeblich auf einem Vertrauensverhältnis zu ihren Klient:innen beruht, über kein strafprozessuales Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Abs. 1 StPO. https://strafrecht-online.org/nl-2024-06-14 [V.] Nach über drei Jahren hat der Strafverfolgungs-Marathon gegen die Karlsruher Fanprojektmitarbeitenden Mitte Oktober nun schließlich mit einer halben Wende sein Ende gefunden. So wurde das Berufungsverfahren gegen das erstinstanzliche Urteil des AG Karlsruhe, in dem die drei Mitarbeitenden noch zu nicht unerheblichen Geldstrafen von jeweils 90 Tagessätzen verurteilt worden waren, nun gem. § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage zwischen 1.500 und 3.150 Euro eingestellt. Der Vorsitzende Richter Peter Stier hegte Zweifel daran, dass das Schweigen der Fanprojektmitarbeitenden die Ermittlungen gegen KSC-Fans angesichts von zahlreichen Hausdurchsuchungen und ausgewerteten Chatverläufen überhaupt faktisch behindert hatte oder auch nur sollte. Wir wiederum fragen uns mit einer gewichtigen Ansicht in der Literatur darüber hinaus, ob Zeug:innen aufgrund ihrer prozessualen Stellung die für ein Unterlassungsdelikt erforderliche Garantenstellung im Hinblick auf das von § 258 Abs. 1 StGB geschützte Rechtsgut zukommt. Zum anderen könne – so Stier – vom Ausgang des Prozesses in Gestalt einer einvernehmlichen Lösung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Fanprojektmitarbeitenden eine Signalwirkung für die Soziale Arbeit in ganz Deutschland ausgehen, auch wenn die Rechtslage so unbefriedigend wie aktuell bleibe. Dass sich eben jene Rechtslage in dieser Legislaturperiode noch ändert, scheint in der Tat nahezu ausgeschlossen. So bekräftigte die neue Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Helge Limburg im August dieses Jahres ihre Ablehnung im Hinblick auf eine diesbezügliche Reform der Strafprozessordnung. https://strafrecht-online.org/antwort-kleine-anfrage [S. 69] Die zuständige Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme hob in ihrer knappen Antwort zwar das „besondere Vertrauensverhältnis“ zwischen Fanprojektmitarbeitenden und Fans hervor, lehnte eine Reform jedoch anschließend mit einem richtigerweise heute gerade zu hinterfragenden Verweis auf einen Beschluss des BVerfG aus dem Jahr 1972 ab. Nicht anders war es einer kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Jahr 2023 ergangen. https://strafrecht-online.org/gutachten-zvr [S. 39 ff.] Der schwache Trost: Auch das LG Karlsruhe erachtet die derzeitige Gesetzeslage als unbefriedigend. Und für die drei Angeklagten ist das Strafverfahren nicht mit einer Geldstrafe, sondern einer Einstellung unter Wahrung der Unschuldsvermutung zu einem Abschluss gekommen. Entgegen dem Vorsitzenden Richter hegen wir aber Zweifel, wie von einer solchen Erledigung tatsächlich eine beruhigende Signalwirkung auf die durch den Strafverfolgungsmarathon nachhaltig verunsicherten Fanprojekte ausgehen könnte. Bleibt nicht das Damoklesschwert allgegenwärtig, einmal nicht auf ein vernünftiges Gericht zu treffen? Wie kann sich unter diesen Vorzeichen die Soziale Arbeit in diesem durchaus gesellschaftsrelevanten Bereich vertrauensvoll entwickeln? Es bleibt dabei: Ohne ein zeitgemäßes Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit wird es nicht gehen. Der Fokus ist derzeit indes ein diametral anderer, wie sich gerade auch an anderer Stelle im Kontext des Fußballs zeigt. So plant die Innenministerkonferenz der Länder, Anfang Dezember weitreichende Verschärfungen der Regelungen zum Besuch von Fußballstadien zu beschließen. Zu diesen gehören die flächendeckende Einführung von personalisierten Tickets, die Einführung von KI-gestützten Gesichtsscannern an den Stadioneingängen sowie die Schaffung einer zentralen Stadionverbotskommission. Derzeit werden Stadionverbote dezentral von den einzelnen Vereinen verhängt, nachdem diese intern von einer lokalen Kommission geprüft wurden. Zudem kursiert der Vorschlag, die Stadionverbotsrichtlinie des DFB dahingehend abzuändern, dass Stadionverbote zukünftig zwingend verhängt werden sollen, sobald ein polizeiliches Ermittlungsverfahren gegen die betreffende Person eingeleitet wurde. Dieser Vorschlag und die ihm zugrunde liegende Wertung stehen in einem klaren Widerspruch zu der in einem Strafprozess geltenden Unschuldsvermutung. Das eigentlich Bizarre ist jedoch, dass die vorgeschlagenen Verschärfungen aus der Politik gegen den erklärten Willen der Verbände DFB/DFL und ohne jegliche empirische Absicherung beschlossen werden sollen. So bilanziert die polizeieigene Statistik der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) für die Saison 2024/2025 in den ersten drei deutschen Fußball-Ligen im Vergleich zur Vorsaison einen deutlichen Rückgang von eingeleiteten Verfahren (- 24 %) und Verletzten (- 17 %), obwohl knapp eine Million mehr Menschen in die Stadien kamen. https://strafrecht-online.org/gutachten-zis-jahresbericht Auch das medial immer wieder breit aufgegriffene Thema des Einsatzes von Pyrotechnik liefert bei näherer Betrachtung keinen tragfähigen Grund für die geplanten Verschärfungen. So ging die Anzahl an Verletzten durch Pyrotechnik von 114 in der Vorsaison auf 95 Verletzte in der abgelaufenen Saison zurück, obwohl insgesamt deutlich mehr verwendete pyrotechnische Gegenstände registriert wurden. Jede verletzte Person ist natürlich eine zu viel. Führt man sich jedoch die Gesamtzahl von über 25 Mio. Stadionbesuchenden vor Augen, betrug die Wahrscheinlichkeit, innerhalb eines Stadions durch Pyrotechnik verletzt zu werden, in der vergangenen Saison lediglich 0,0004 %. Es gibt weit größere Risiken in unserer Gesellschaft. Wir setzen darauf, dass die geplanten Verschärfungen der Innenministerkonferenz unter dem Eindruck der Zahlen der polizeieigenen Statistik und einer friedlichen gemeinsamen Großdemonstration von etwa 20.000 Fußballfans aus ganz Deutschland in Leipzig am vergangenen Wochenende doch nicht Realität werden.
18.11.2025
Nicht nur RH scheint es mit schmerzerfüllter Miene umzutreiben, dass die guten alten Zeiten aus allen Nähten platzender Hörsäle ein für alle Mal vorbei zu sein scheinen. Wirklich ein für alle Mal? Tim Engartner und Julia Reuter von der Universität zu Köln haben da eine Idee! Zunächst einmal geht es in ihrem FAZ-Beitrag ganz klassisch los: Steigende Lebenshaltungskosten machten es für die Studierenden schwer, an Veranstaltungen teilzunehmen, sie müssten jobben und von der elterlichen Wohnung pendeln, um Geld zu sparen. Die Geringschätzung der Lehre durch die Studierenden führe wiederum dazu, dass sich die Lehrenden weniger intensiv in die Lehre einbrächten und eher auf die für die Karriere maßgebliche Forschung setzten. So weit, so bedauerlich. Noch bedauerlicher wird es dann aber, wenn Engartner und Reuter mit ihrer Idee rausrücken. Es fehle an einer Wertschätzung gegenüber der Hochschule als Lernort sowie der Lehre allgemein. Die Hochschule sei als Resonanzraum ernst zu nehmen. Sie sei der Kristallisationspunkt für Kommunikation und gemeinsame Diskussion. Das Lehrangebot sei als Privileg zu verstehen. Und jetzt kommt es in einer geradezu brillanten Formulierung: „Der Präsenzkultur [sei] auch über die Studien- und Prüfungsordnungen zu einer Renaissance zu verhelfen.“ Oder etwas platter ausgedrückt: Die dummen Studierenden seien über eine Anwesenheitspflicht zu ihrem Glück zu zwingen. Damit würde gleichzeitig auch die Zahl der Studienabbrecher:innen signifikant gesenkt. Und so werde aus der Anwesenheitspflicht auch ein Anwesenheitsvergnügen. Da sind wir uns auch ganz sicher, denn so ein voller Hörsaal macht doch immer Freude. Und wenn man hinreichend abgebrüht ist, wie die meisten Professor:innen, stört es sie nicht groß, dass die Studierenden nicht etwa da sind, um von den Errungenschaften einer zeitgemäßen und die Lehr- und Lernforschung beachtenden Veranstaltung zu profitieren, sondern weil sie schlicht mit Daumenschrauben hierzu gezwungen werden. Denn die Pflicht führt natürlich nicht im Geringsten dazu, dass Lehrangebote verbessert und genau darauf getrimmt werden, was eine gute Präsenzveranstaltung ausmacht. Vielmehr ist sogar umgekehrt zu befürchten, dass jede Bereitschaft erlahmt, die Vorlesung auf das umzustellen, was heute in Präsenz gefragt ist, und das auszusondern, was man sich anderweitig besser aneignen kann. Die Studierenden sind ja da, sie schweigen eben nur, weil sie es hassen, nicht für voll genommen zu werden. Auch wenn Engartner und Reuter nur einen besonders antiquierten, abwegigen und drastischen Vorstoß wagen: Eine Anwesenheitspflicht light ist schon heute weit verbreitet. Und sie funktioniert so: Präsentiere abseitiges Sonderwissen ohne jedes Begleitmaterial und generiere den Prüfungsstoff hieraus. – Das macht es für die Studierenden durchaus nicht ganz so leicht, den Vorlesungen fernzubleiben. Läuft. https://strafrecht-online.org/faz-lehre-leere [FAZ+: 1 €]
31.10.2025
Ist denn schon Halloween? Aber sicher doch, und in einer Woche ist noch lange nicht Schluss. In Baden-Württemberg wird sich die Phase bis zur Landtagswahl am 8. März 2026 ziehen. Und wenn den derzeitigen Prognosen zu trauen ist, noch weit darüber hinaus. Was den derzeitigen Ministerpräsidenten und seine Partei derzeit so umtreibt, bleibt weitgehend dunkel: Haben sie bereits aufgegeben und sich Strobl und Hagel unterworfen? Glauben sie ernsthaft, mit einer Politik der CDU im nächsten Jahr doch noch ein paar Stimmen mehr abgrasen zu können? Oder – durchaus möglich – bestehen im Geiste zwischen den Realo-Grünen und der CDU gar keine gravierenden Unterschiede? Wir dürfen einige jüngere Fratzen aus dem aktuellen Gruselkabinett benennen: Wer Tolkiens „Herr der Ringe“ liebt, dem schwant bei Palantir und damit Saurons Überwachungs- und Spionagekugel bereits Böses. Und auch alle anderen werden erschrocken zusammenzucken, wenn sie an dieses in den USA entwickelte Suchprogramm denken, dessen Algorithmen bei der Kombination verschiedenster potenzieller Verdachtsmomente die Polizei mit Sicherheit nicht durchschauen wird. Wie bei einer solchen Melange das Zweckbindungsgebot als eine Grundfeste des Datenschutzrechts aufrechterhalten werden soll, wird nicht einmal der ansonsten nie um eine Erklärung verlegene Palantir-Mitgründer Peter Thiel so recht erklären können. Wird ihm übergeordneter Ziele wegen auch egal sein. https://strafrecht-online.org/gesetzentwurf-palantir https://strafrecht-online.org/sz-palantir [Probeabo: 1 €] Aber dies ist beileibe nicht die einzige Baustelle des Datenschutzes. Auch die Fratze der Videoüberwachung darf im jüngsten Gruselkabinett nicht fehlen. So sollen über eine Änderung des Datenschutzgesetzes Aufzeichnungen im öffentlichen Raum, etwa von sicherheitsrechtlich relevanten Einrichtungen, Dienstgebäuden oder Verkehrsmitteln, erleichtert und die Speicherfrist für Aufnahmen auf zwei Monate verlängert werden. https://strafrecht-online.org/datenschutzgesetz Damit aber nicht genug: Auch wenn jeder empirisch valide Nachweis hinsichtlich positiver Effekte bei den selbstbewusst ausgerufenen drei Zielen der Videoüberwachung – Steigerung der Abschreckung, Verbesserung des Sicherheitsgefühls und Beförderung der Aufklärung – fehlt, sollen deren ohnehin schon wackeligen gesetzlichen Kautelen weiter geschleift werden. „Wir wollen das Polizeigesetz so ändern, dass unsere Kommunen überall dort, wo sie es für notwendig halten, KI-gestützte Videoüberwachung einsetzen können“, so CDU-Landes- und Fraktionschef Manuel Hagel. Wir gehen einmal fest davon aus, dass die ebenso zahnlosen wie handzahmen Grünen auch hier mitziehen werden. https://strafrecht-online.org/zeit-hagel Und wir sind uns sicher, dass nach der Umsetzung die Polizei als kriminologische Instanz über ihre Pseudo-Evaluationen schon dafür sorgen wird, diesen weiteren unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte als großen Erfolg für die Sicherheit zu verkaufen. Wenn wir bei unter die Räder kommenden Grundrechten sind, ist der Verfassungsschutz nicht weit: Auch seine Befugnisse sollen ausgeweitet werden. So sollen sie bei privaten Videobetreibern Videoaufnahmen anfordern können. Frei nach dem Motto von Palantir: Je mehr Daten man hat, desto besser lässt sich damit „arbeiten“. https://strafrecht-online.org/staatsanzeiger-vue Es ist nur eine Prognose und hierfür ist in erster Linie eben Palantir zuständig: Aber wir gehen ziemlich sicher davon aus, dass es im Europapark in der nächsten Woche auf keinen Fall gruseliger zugehen wird. Wir jedenfalls bleiben zu Hause und verkriechen uns unter unserer Bettdecke.