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Auf der Arche Noah unseres „Neil the Seal-NL“ hat es sich natürlich Seelöwe Neil so richtig bequem gemacht. Aber ein wenig zur Seite rücken könnte er schon. Denn wir würden gerne den armen Säuen gleichfalls Zuflucht gewähren, weil sie durchs Dorf getrieben werden sollen oder vor der CO₂-Betäubung stehen. Für sie ist es nicht nur ein Scheißsommer, der ausgerufen worden ist und in dem man es vielleicht nur des Nachts im Görlitzer Park aushalten könnte. Oder halt auf einem Segeltörn wie Kai Wegner. Jedenfalls nicht auf dem Platz der Alten Synagoge. Boris Palmer wird schlicht die Arme hochkrempeln, das reicht ihm, und mit Sicherheit so viel Wirbel verursachen wie die Muskrats von Elon Musk. Damit dürfte die Dauerkarte bei Markus Lanz auch für die kommenden Jahre gesichert sein.


Letzte News & Ab­stimmungen

29.07.2026

Heranwachsende und Verblendete

Ein Heranwachsender steht im Verdacht, auf dem Berliner CSD ein Attentat mit auch tödlichen Folgen begangen zu haben. Der Tatverdächtige kommt durch einen Schusswaffeneinsatz der Polizei zu Tode. Er soll mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen sein. Und die Politik dreht hohl. Innenminister Dobrindt hat es in diesem Fall sogar schwer, seinen Spitzenplatz als phrasendreschender Zündler zu behaupten, Berlins Justizsenatorin Badenberg sitzt ihm im Nacken. Selbsternannte Terrorexperten und Islamismusforscher fungieren als Claqueure (fast schade für sie, dass es sich um einen Deutschen mit lediglich libanesischen Wurzeln handelt), der sog. Qualitätsjournalismus wiederum bescheidet sich ganz überwiegend mit der Rolle als Steigbügelhalter für die Revanchisten. vgl. aber Wolfgang Janisch in https://sz.de/li.3522765 Die Justiz habe versagt, das sei nun mal Realität und keine Relativierung der Unabhängigkeit der Justiz (Dobrindt). Heranwachsende seien volljährig und müssten die volle Härte des Strafrechts zu spüren bekommen, die Anwendung des Jugendstrafrechts sei deplatziert. Eine Bewährung scheide bei gravierenden Vortaten a priori aus, jedenfalls bei Gefährdern. Hier werden alle gesicherten jugendkriminologischen Erkenntnisse mit Füßen getreten, die in jeder passablen Vorlesung zum Standardstoff gehören. Der Entwicklungsprozess ist selbst bei 21-Jährigen noch lange nicht abgeschlossen und spricht eher dafür, die Möglichkeit für die Anwendung des Jugendstrafrechts auch auf junge Erwachsene auszudehnen. Jede haftvermeidende Maßnahme ist eine nicht nur für den Betroffenen, sondern auch für die Gesellschaft wertvolle Entscheidung, die Chancen bewahrt. https://strafrecht-online.org/ts-chance Damit sind die im Jugendstrafrecht noch einmal ausdifferenzierten Bewährungsmöglichkeiten ganz besonders in Erwägung zu ziehen und sogar weiter zu intensivieren. Dies gilt insbesondere auch für die vorliegend verhängte sog. Vorbewährung, bei der der Angeklagte zu einer Jugendstrafe verurteilt wird und die Entscheidung, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, zurückgestellt wird. Der Verurteilte hat hier die Möglichkeit, sich für eine Aussetzung zur Bewährung als qualifiziert zu erweisen. https://strafrecht-online.org/dlf-vorbewaehrung Die Forderung schließlich, eine Bewährungsstrafe stets bei sog. Gefährdern auszuschließen, schießt in populistischer Weise weit über das Ziel hinaus, um einmal kongenial auf kriegerische Metaphern zurückzugreifen. Das Label eines Gefährders als an keiner Stelle gesetzlich definierter vager polizeirechtlicher Arbeitsbegriff soll also wirklich die nach dem Gesagten besonders erfolgversprechende Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung sperren? Wer sich nicht so gut mit dem Jugendstrafrecht auskennt, also all diejenigen, die mit Schaum vor dem Mund reden, die folgende Erinnerung: Wir reden hier von einer Maßnahme, die das Jugendgericht in regelmäßig enger Absprache mit der Jugendhilfe verhängt, die wiederum meist den Beschuldigten und sein Umfeld gut kennt, jedenfalls weit besser als all diejenigen, die nunmehr der Justiz reinreden wollen. Dass in jeder Prognose Risiken enthalten sein müssen, ist hinzunehmen, selbst wenn damit im Einzelfall dramatische Folgen verknüpft sein können. Die Rechtsfolgen des Jugendstrafrechts würden nicht ausreichen, um auf eine Straftat eines Heranwachsenden angemessen reagieren zu können? Wer eine solche inhaltsleere Behauptung ausspricht, hat weder ins JGG geschaut noch sich mit den Wirkungen des Jugendstrafvollzugs befasst. Der Strafrahmen reicht im Normalfall bis zu zehn Jahren Jugendstrafe, bei Mord sogar bis zu fünfzehn Jahren. Das reicht allemal, um einen jungen Menschen dauerhaft aus der Gesellschaft zu reißen. Ein Blick auf die Straftaten, wegen derer der Heranwachsende im Mai dieses Jahres verurteilt worden ist, bestätigt diese Ansicht eindrucksvoll: Zwar kommt der Straftatbestand des § 89a StGB von seiner Bezeichnung „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ bzw. nunmehr „Vorbereitung einer terroristischen Straftat“ besonders bedrohlich daher, tatsächlich handelt es sich aber um eine extrem vorverlagerte und vage Pönalisierung, die ganz zu Recht verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt ist. Auch die Zuwiderhandlung gegen ein Verbot nach § 20 VereinsG weist nur einen vergleichsweise geringen Schweregrad auf. Wenn das Justizministerium auf eine ausgeschriebene Studie zum Änderungsbedarf im Jugendstrafrecht vor etwaigen Konsequenzen verweist, so hätten wir ein paar Ideen: Wie wäre es zum Beispiel mit der Streichung des Begriffs der Zuchtmittel und der schädlichen Neigungen, die einem in der Entwicklung begriffenen Jugendlichen fremd sind und eine belastende Stigmatisierung bedeuten? Man könnte den Warnschussarrest gleich mal wieder abschaffen, auch wenn er erst 2013 Eingang ins Gesetz fand. Man könnte mit der Maßgeblichkeit des Erziehungsgedankens auch bei der Jugendstrafe Ernst machen und sie weiter zurückdrängen. Und eben das Jugendstrafrecht für Heranwachsende zwingend vorsehen. Womit wir wieder beim Thema wären. https://strafrecht-online.org/dlf-studie Und wir rufen der Justizministerin zu: Augen auf bei der Auswahl der Gutachterin oder des Gutachters, die Auswahl derjenigen ist aber zum Glück groß, die nicht in das Horn der Verblendeten stoßen würden. Und noch ein dringliches Anliegen zu guter Letzt: Eine Aufarbeitung, ob die tödlichen Schüsse der Polizei auf den Tatverdächtigen alternativlos waren, gehört dazu.
17.07.2026

Voting zur Teamarbeit

Seit gut zwei Monaten fragen wir Sie neugierig, ob eine fachbezogene Teamarbeit in das Pflichtfachstudium integriert werden sollte. 56 (58 %) waren der Ansicht, es sei an der Zeit, weil es auch später im Beruf so laufe. 41 (42 %) hingegen zeigten sich skeptisch. Wie solle das gehen? Am Ende müsse doch immer eine individuelle Note stehen. Sie ahnen, dass wir kollaborativen Elementen sehr positiv gegenüberstehen und sie auch in Jurcoach integriert haben. Wäre nicht nur Teamarbeit an der Zeit, sondern vielleicht auch die Abkehr vom Notenfetischismus? Sollten wir wirklich auf das Erlernen essenzieller Techniken für fast alle Berufsfelder verzichten, nur weil wir sie schlecht individuell benoten können? Wir haben die Hoffnung, dass die Bereitschaft steigt, etwas grundlegender und visionärer zu denken als nur Bestehendes sachte fortentwickeln zu wollen.
09.07.2026

Gib mir ein P

„Der politisch-publizistische Verstärkerkreislauf ist eine Wortschöpfung des Kriminologen Sebastian Scheerer aus den 70er Jahren (KrimJ 10 [1978], 223 ff.). Er handelt vom wechselseitigen Aufschaukeln effektheischender Presseartikel und politischer Forderungen. Allein dieser Umstand hat uns animiert, ein drittes P hinzuzufügen, das für den populistischen Charakter stehen soll. Hoppe und Neubacher wiederum sprechen sich für eine Erweiterung des politisch-publizistischen Verstärkerkreislaufs um die Justiz und die Öffentlichkeit aus (Hoppe/Neubacher MschrKrim 105 [2022], 238, 245). Da kein P dabei ist, lassen wir diesen Aspekt erst einmal aus ästhetischen Gründen unberücksichtigt und konzentrieren uns auf die ersten drei P.“ So steht es in unserem September-NL aus dem Jahre 2024, und hierzu stehen wir nach wie vor. Offengestanden haben uns die Inertia- bzw. Trägheitseffekte ohnehin mit voller Wucht ergriffen und halten wir daher an jeder noch so unbedachten Äußerung fest. Um das von uns gleichfalls nicht besonders geschätzte Public-Private-Partnership zu toppen, möchten wir gerne nur noch ein viertes P in die Debatte werfen, nämlich die Polizei. Ganz so begeistert wie in der Sesamstraße sind wir von diesen vielen Ps allerdings nicht. https://www.youtube.com/watch?v=bY9RzSVE3Sk Erst jüngst wieder haben wir am Beispiel der Schließung des Görlitzer Parks und seiner nunmehr durch das VG Berlin vorerst verfügten erneuten Öffnung ablesen können, welche Wirkung dieser Verstärkerkreislauf hat oder zumindest haben soll: So entnehmen wir der Pressemitteilung des VG Berlin das Folgende: „Es spreche […] vieles dafür, dass aktuell ein Eintritt des Senats auf die weit über die Stadtgrenzen Berlins reichende öffentliche Diskussion und mediale Berichterstattung über die Kriminalitätsproblematik im und um den Görlitzer Park gestützt werden könnte.“ https://strafrecht-online.org/vg-berlin-goerli Das klingt auf den ersten Blick ein wenig kryptisch und übersetzen wir daher für Sie wie folgt: Werde seitens der Polizei und der Presse auf populistische Art und Weise hinreichend Alarm gemacht, dass es sich beim Görlitzer Park um einen solchen des Schreckens handele, vor dem sich die Welt grause, dann dürfe sich auch der Senat um ihn aus dringenden Gesamtinteressen kümmern, und nicht der Bezirk. Genau genommen handelt es sich damit nicht nur um einen Verstärker-, sondern sogar um einen Ermöglichungskreislauf. Es soll also Chefsache sein, Kai Wegner hat mal wieder Aufschlag (zu seinem Tennismatch im dunklen Berlin vgl. https://strafrecht-online.org/nl-2026-01-30 [I.]). So sieht es jedenfalls der Senat von Berlin unter Bezugnahme auf das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz von Berlin und hat lediglich vergessen, neben K.I.Z (hierzu unten V.) noch Ernst Reuter ins Spiel zu bringen: „Schaut auf diese Stadt!“ Dieses Zitat passt zwar nicht recht, ist aber in einem populistischen Verstärkerkreislauf eh egal. Das verschafft dem politischen Entscheidungsträger natürlich einen dynamischen Gestaltungsspielraum. Sofern das „Ansehen“ der Stadt und die mediale Berichterstattung ein „dringendes Gesamtinteresse“ zu begründen vermögen, kann man doch einfach mal ein wenig nachhelfen und die stets um Schlagzeilen bemühte Journaille auf ein paar vorgebliche Missstände hinweisen, die die Stadt an den Rand des Zusammenbruchs brächten. Die optimale Verstärkung wäre dann lediglich noch diejenige, dass der Senat von Berlin aus Gründen des Ansehens ohne weitere Voraussetzungen die Schließung des Parks verfügen könnte. Von seiner Attitüde her meint er bereits diese letzte Ausbaustufe erreicht zu haben, ganz so weit sind wir allerdings noch nicht. Und so werden sich noch weitere Gerichte mit der Frage zu befassen haben, was von den Konstruktionsversuchen eines kriminalitätsbelasteten Ortes so zu halten ist. https://strafrecht-online.org/goerlizaunfrei https://strafrecht-online.org/nd-goerli
06.07.2026

Das Spiel mit der Angst

Dass im gesellschaftlichen Diskurs Fakten und wissenschaftliche Erkenntnisse gegenüber Emotionen, Anekdoten und „gefühlten Wahrheiten“ mittlerweile immer häufiger den Kürzeren ziehen, ist eine bittere Erkenntnis. Gerade aus der wissenschaftlichen Perspektive schmerzt es immer wieder, wenn entgegen jeder Evidenz Maßnahmen gefordert und zunehmend auch durchgesetzt werden. Beispiele der jüngeren Vergangenheit sind hier etwa der Trend zur vermehrten Einrichtung von Waffenverbotszonen und videoüberwachten Bereichen. Die Motive hinter der Umsetzung solcher Maßnahmen können nur vermutet werden: Sei es bloße Symbolpolitik, um sich damit schmücken zu können, man habe „das Problem angepackt“, sei es der Verweis auf die Wählerstimmen, die diese Maßnahmen angeblich lauthals forderten, oder sei es die neunmalkluge Idee, Forderungen rechter Parteien wie der AfD zu übernehmen, um ihnen ihre Wählerschaft abzugraben, was nachweislich überhaupt nicht funktioniert. https://strafrecht-online.org/dvpw-afd Tückisch ist dabei insbesondere der Verweis auf die Wünsche der Wählerschaft. Natürlich ist es grundsätzlich nicht verkehrt, sondern ja sogar die Aufgabe von Politiker:innen, sich daran zu orientieren, was die Bevölkerung braucht. Allerdings sind dies überwiegend keine Expert:innen, die das eigentliche Problem überhaupt richtig identifizieren oder gar die optimale Lösung eines Problems kennen. Wer sich dann als Politiker:in etwa auf die Forderung nach „mehr Videoüberwachung“ beruft, weil entsprechende Posts auf Social Media viele Likes generieren und die Kommentarspalten voller anekdotischer Evidenz sind, macht es sich zu einfach. Hinter den Rufen nach beispielsweise mehr Videoüberwachung liegt vor allem eine Botschaft: „Ich fühle mich nicht mehr sicher und möchte, dass etwas dagegen getan wird.“ Um Kriminalitätsfurcht geht es dabei allerdings weniger, vielmehr dient diese häufig als unbewusste Projektionsfläche für eigentlich dahinterstehende diffuse Unsicherheitsgefühle sowie existenzielle und soziale Ängste (Hirtenlehner KZfSS 2006, 307). Zur Bewältigung dieser allerdings nur scheinbar greifbar gewordenen Ängste werden dann unter anderem Videoüberwachung, die Einrichtung von Messerverbotszonen, die Verschärfung von Strafrahmen oder noch extremere Forderungen (etwa „Ausländer raus!“) ins Spiel gebracht. Teilweise werden diese „Rufe aus der Mitte“ schlicht auf ein mangelndes Verständnis der Komplexität der Materie zurückzuführen sein. Zu einem guten Teil werden sie aber auch gezielt durch analoge wie digitale Kampagnen rechter Netzwerke verbreitet und gefördert. Dafür werden systematisch über verschiedene Kanäle mal mehr, mal weniger subtil Unsicherheit geschürt und Angst gesät. Es wird also durch die Amplifikation und Verbreitung etwaiger besorgniserregender (Falsch-)Informationen ein Bedürfnis geweckt und sogleich eine einfache Lösung angeboten. https://strafrecht-online.org/fes-mitte [S. 25] https://strafrecht-online.org/bpb-rechte-strategien Und das Spiel mit der Angst funktioniert. Ein Blick in die R+V-Studie zu den Ängsten der Deutschen zeigt, dass mittlerweile die Überforderung des Staates durch Geflüchtete und die Angst vor Spannungen durch Zuzug aus dem Ausland in die Top Ten der größten Ängste aufgestiegen sind. Genau die Themen, die rechte Lager besonders intensiv bespielen, haben es so in die Mitte der Gesellschaft geschafft. Die ebenfalls hohen Platzierungen der Angst vor steigenden Lebenshaltungskosten, unbezahlbarem Wohnen und Krieg mit deutscher Beteiligung veranschaulichen zudem die Präsenz genau derjenigen Sorgen, die die bereits angesprochenen diffusen Unsicherheitsgefühle in der Bevölkerung auslösen können. Demgegenüber rückte die in einem vergangenen Beitrag beleuchtete Angst vor einer Spaltung der Gesellschaft wieder in den Hintergrund und landete nur noch auf dem 12. Platz, vielleicht erschienen andere Bedrohungen nunmehr greifbarer und drängender. https://strafrecht-online.org/ruv-aengste https://strafrecht-online.org/nl-2024-06-14 [S. 3] Angst ist eine mächtige Waffe: Sie sorgt dafür, dass Menschen weniger tolerant werden, steigert Hass und Missgunst, spaltet die Gesellschaft. Kurzum: Sie wirkt radikalisierend und fördert die Übernahme rechter Denkmuster und Vorurteile. https://strafrecht-online.org/threat-theory Dieser gezielten Manipulation und Instrumentalisierung von Angst kann man nur begegnen, indem man weiter auf faktenbasierte Entscheidungsfindung in der Politik pocht, darüber aufklärt und informiert – auch wenn die Bewältigung gesellschaftlicher Probleme aus dieser evidenzbasierten Perspektive oft komplexer und damit eben auch anstrengender und frustrierender sein kann. Es ist wichtig, eben nicht in dieses Spiel einzusteigen und den geforderten schnellen Lösungen ohne wissenschaftliche Basis nachzugeben. Um die Menschen wirklich erreichen zu können, ist es jedoch gleichzeitig auch wichtig, dass Politiker:innen die Emotionen der Menschen nicht mehr nur als lästige Störfaktoren der Debatte ansehen, sondern diese auch ernst nehmen und ihnen im Rahmen eines Dialogs auf Augenhöhe auch Raum geben. Holt man sie nicht dort ab, wo sie stehen, wird man weiterhin nur aneinander vorbeireden. https://strafrecht-online.org/fes-mitte [S. 357 ff.] Existenzängste kann man nicht durch Abschiebungen oder Videoüberwachung beseitigen, aber mit Sozialleistungen und bezahlbaren Mieten. Ebenfalls wichtig ist es, einen Gegenpol aufzubauen und durch Aufklärung, etwa über den fehlenden Zusammenhang von Kriminalitätsfurcht und dem tatsächlichen Kriminalitätsaufkommen, populistischer Meinungsmache den Wind aus den Segeln zu nehmen. Langfristig wird dies der richtige Weg sein und wird sich der erhöhte Aufwand bei der Suche nach echten Lösungen lohnen. Aber das muss eben auch – nicht ohne etwas Empathie – entsprechend kommuniziert werden.