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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hausarbeit vorbei - Gibt es noch was zu diskutieren?


RH
10.04.2005, 20:09
Wir hoffen doch sehr und schwer. Suchen Sie zu jeder Zeit den Kontakt mit anderen Interessierten zu einem Thema, das Sie zur Zeit nervt oder das Ihnen auf der Seele liegt. Es wird umso instruktiver und spannender, je mehr sich beteiligen.

The Black Prince
12.04.2005, 17:03
Mich würde mal interessieren, wer von meinen Kommilitonen nun wirklich in der Hausarbeit (versuchten) Hochverrat etc. angeprüft hat bzgl. des gescheiterten Waffen-Deals mit Nordkorea.
Meiner Meinung nach gibt es dazu 1. zu wenig Informationen und 2. dient es nur der Ausschmückung.
Habt ihr auch Nothilfeprovokation + Erlaubnistatbestandsirrtum als Hauptschwerpunkt, neben <<agent provocateur >> und "unmittelbares Ansetzen" im Falle von D?

StGB23
12.04.2005, 18:57
also ich habe den (versuchten) hochverrat nicht angeprüft. denn meines erachtens liegt der schwerpunktbereich nicht auf diesem bereich.
:wink:

Thomas
12.04.2005, 19:48
Mich würde mal interessieren, wer von meinen Kommilitonen nun wirklich in der Hausarbeit (versuchten) Hochverrat etc. angeprüft hat bzgl. des gescheiterten Waffen-Deals mit Nordkorea.
Meiner Meinung nach gibt es dazu 1. zu wenig Informationen und 2. dient es nur der Ausschmückung.
Habt ihr auch Nothilfeprovokation + Erlaubnistatbestandsirrtum als Hauptschwerpunkt, neben <<agent provocateur >> und "unmittelbares Ansetzen" im Falle von D?

Hochverrat? Gegen den Bund (§ 81)? Gegen ein Land (§ 82)? Bei welcher Alternative soll denn bitte der obj. TB gegeben sein? Mit einem Waffen-Deal mit Nordkorea wird wohl kaum "der Bestand der BRD beeinträchtigt". Das ist ja wahnsinnig abwegig!!!!!!! Ich bin nie auch nur ansatzweise davon ausgegangen, dass jemand die Sache mit dem Hochverrat irgendwie ernst nimmt O_o

Bei der Schwerpunktsetzung bin ich mit dir einer Meinung. Weitere, kleinere Problempunkte, die ICH jedenfalls berücksichtigt habe: Täterschaft des Z bei der Tat des J? Akzessorietätsproblematik (§ 28 ) bei Z?

Anyway, ich würde sagen, jetzt ist es eh zu spät, also bloß nicht verrückt machen :wink:

Thomas II
13.04.2005, 17:36
Jungs lasst es doch gut sein! Es lässt sich nichts mehr ändern und mA ist es besonders schlimm sich noch ein schlechtes Gefühl einzureden. Konzentrieren wir uns lieber auf die Zukunft und kommende Aufgaben! :roll:

The Black Prince
14.04.2005, 15:23
Dito Thomas. Mich würde eher mal interessieren, wieso der Tatbestand des § 183 StGB nur eine Strafbarkeit für Männer bzgl. exhibitionistischer Handlungen enthält. Liegt es wirklich daran, dass am Strafgesetzbuch eben nur Männer mitgearbeitet haben :lol: ???
Verstößt es nicht gegen das Gleichheitsprinzip gemäß Art. 3 I, II GG?

JAsper
27.04.2005, 16:54
Der Z war höchstens nach dem KWKG zu bestrafen, also wegen Nordkorea... und dass sollten wir ja nun wirklich nicht so prüfen...
ich hab das mit der Länderliste K und den Waffenembargos auch nicht ganz so verstanden... ;-)