Fragwürdig
28.10.2011, 18:41
Hallo allerseits,
eine Frage, die mich immer schon interessiert hat, betrifft das Strafrecht in Bezug auf das Urheberrecht. (Wenn ich damit das Forum völlig zweckentfremde bitte ich vielmals um Entschuldigung und um die Löschung dieses Threads. Bin Ersti und kenne mich noch nicht so gut aus)
Wer vor einigen Jahren im Kino war oder sich Werbespots im Fernseher angeschaut hat, dem sind sicher nicht diese "Hart aber gerecht" (gibt es die eigentlich immernoch?) Clips entgangen. Dort wurde das Raubkopieren angeklagt und behauptet, dass es erstens kein Kavaliersdelikt sei und zweitens eine Straftat, die mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft wird.
Zumindest Ersteres ist meiner Meinung nach ganz eindeutig falsch, beim Zweiten kenne ich mich noch nicht genug aus. Ist eine Urheberrechtverletzung denn wirklich eine Straftat oder nur eine Ordnungswidrigkeit (oder am Ende doch nur ein Vergehen)?
Und wenn es tatsächlich eine Straftat ist, wie verhält es sich dann z.B. mit YouTube Videos. Diese enthalten doch zum Teil auch Filme bzw. Musik, die urheberrechtlich geschützt sind. Drohen einem etwa bei einem einfachen Klick auf das falsche YT-Video 5 Jahre Haft? Das wäre doch etwas absurd, oder nicht?
Bedanke mich schonmal im Vorraus für alle Antworten & hoffe, dass ich das Forum nicht missverstanden habe.
eine Frage, die mich immer schon interessiert hat, betrifft das Strafrecht in Bezug auf das Urheberrecht. (Wenn ich damit das Forum völlig zweckentfremde bitte ich vielmals um Entschuldigung und um die Löschung dieses Threads. Bin Ersti und kenne mich noch nicht so gut aus)
Wer vor einigen Jahren im Kino war oder sich Werbespots im Fernseher angeschaut hat, dem sind sicher nicht diese "Hart aber gerecht" (gibt es die eigentlich immernoch?) Clips entgangen. Dort wurde das Raubkopieren angeklagt und behauptet, dass es erstens kein Kavaliersdelikt sei und zweitens eine Straftat, die mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft wird.
Zumindest Ersteres ist meiner Meinung nach ganz eindeutig falsch, beim Zweiten kenne ich mich noch nicht genug aus. Ist eine Urheberrechtverletzung denn wirklich eine Straftat oder nur eine Ordnungswidrigkeit (oder am Ende doch nur ein Vergehen)?
Und wenn es tatsächlich eine Straftat ist, wie verhält es sich dann z.B. mit YouTube Videos. Diese enthalten doch zum Teil auch Filme bzw. Musik, die urheberrechtlich geschützt sind. Drohen einem etwa bei einem einfachen Klick auf das falsche YT-Video 5 Jahre Haft? Das wäre doch etwas absurd, oder nicht?
Bedanke mich schonmal im Vorraus für alle Antworten & hoffe, dass ich das Forum nicht missverstanden habe.