PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Raubkopien und Youtube Videos


Fragwürdig
28.10.2011, 18:41
Hallo allerseits,

eine Frage, die mich immer schon interessiert hat, betrifft das Strafrecht in Bezug auf das Urheberrecht. (Wenn ich damit das Forum völlig zweckentfremde bitte ich vielmals um Entschuldigung und um die Löschung dieses Threads. Bin Ersti und kenne mich noch nicht so gut aus)

Wer vor einigen Jahren im Kino war oder sich Werbespots im Fernseher angeschaut hat, dem sind sicher nicht diese "Hart aber gerecht" (gibt es die eigentlich immernoch?) Clips entgangen. Dort wurde das Raubkopieren angeklagt und behauptet, dass es erstens kein Kavaliersdelikt sei und zweitens eine Straftat, die mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft wird.

Zumindest Ersteres ist meiner Meinung nach ganz eindeutig falsch, beim Zweiten kenne ich mich noch nicht genug aus. Ist eine Urheberrechtverletzung denn wirklich eine Straftat oder nur eine Ordnungswidrigkeit (oder am Ende doch nur ein Vergehen)?

Und wenn es tatsächlich eine Straftat ist, wie verhält es sich dann z.B. mit YouTube Videos. Diese enthalten doch zum Teil auch Filme bzw. Musik, die urheberrechtlich geschützt sind. Drohen einem etwa bei einem einfachen Klick auf das falsche YT-Video 5 Jahre Haft? Das wäre doch etwas absurd, oder nicht?

Bedanke mich schonmal im Vorraus für alle Antworten & hoffe, dass ich das Forum nicht missverstanden habe.

joseph
29.10.2011, 17:11
Aaalso,

Verbrechen sind nach § 12 I StGB Straftaten, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden, Vergehen sind nach § 12 II StGB Straftaten, bei denen keine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe im Gesetz festgelegt ist.

In den §§ 106 - 108b UrhG gibt es keine Tat mit Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe, folglich sind das alles Vergehen und keine Verbrechen. Die Aussage der Filmindustrie ist also Unsinn, aber wer hätte auch anderes erwartet ...

Ob dies ein Kavaliersdelikt ist, ist mangels gesetzlicher Definition von "Kavaliersdelikt" keine juristische, sondern mehr eine gesellschaftliche Frage. Da die Allgemeinheit das Kopieren von Filmen wohl eher als legitim/nicht so schlimm ansieht ("die Filmindustrie ist selber Schuld, wenn sie die Leute durch immer mehr Werbung und Belehrungen aus den Kinos raustreibt"), wäre hier die Bezeichnung als Kavaliersdelikt wohl gerechtfertigt. Das gibt die Filmindustrie ja auch selber zu, denn wenn es die Allgemeinheit nicht Kavaliersdelikt sehen würde, wären ihre Kampagnen ("Raukopierer sind Verbrecher", "Hart aber gerecht"), die das Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung erhöhen sollen, ja unnötig.

Jonas
31.10.2011, 14:27
Joseph kann ich nur zustimmen. Bezüglich der Frage, ob nun ein Klick auf den falschen YT-Link Gefängnis bedeuten kann, will ich mich auch noch mal kurz einklinken.

Hier ist die Strafbarkeit/Urheberrechtsverletzung durch den Betrachter nämlich seit langem hoch umstritten. Die Frage ist, ob der Nutzer eine Vervielfältigung des Werks erschafft, indem er den Stream betrachtet. Hier kann man zum Beispiel auf den Cache abstellen, der zumindest kurzzeitig das vollständige Video enthält. Wobei hier gerade bei unbedarften Nutzern, die vom Cache keine bis wenig Ahnung haben, der Vorsatz schlicht fehlen wird.

Noch problematischer ist die Frage bei größeren Dateien, die niemals vollständig im Cache gespeichert werden. Da stellt sich dann die Frage, ob bereits eine brauchstückhafte Datei eine Vervielfältigung des geschützten Werks ist.

Inwiefern hier also überhaupt eine Strafbarkeit der Konsumenten vorliegt, ist sehr fraglich (Dass der Uploader einen Urheberrechtsverstoß begeht, dürfte kaum zu bestreiten sein.). Zur Beruhigung sei aber gesagt, dass es für die Rechteinhaber nahezu unmöglich ist, die Nutzer solcher Streaming-Dienste wie YouTube ausfindig zu machen. Anders als bei p2p-Netzwerken besteht nämlich keine Möglichkeit, sich direkt mit einem Nutzer zu verbinden und so dessen IP-Adresse aufzudecken. Die großen Rechteinhaber werden sich also auch in Zukunft auf filesharing konzentrieren und Urheberrechtsverletzungen auf YouTube und ähnlichem entfernen lassen. Der abendliche YouTube-Konsum wird also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht ins Kittchen führen.

Fragwürdig
03.11.2011, 14:23
Danke für die ausführlichen Antworten! :)