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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alles klar?


RH
11.10.2004, 20:07
Nö, nüscht war und ist klar. Oder einem anderen doch ein bisschen. Es gibt Foren insbesondere in den Naturwissenschaften, in denen ohne großen Aufwand Fragen geklärt, Problemfelder strukturiert und Klausurprobleme ausgemacht werden. Wenn alles nichts hilft, kann man ja immer noch RH fragen. Ob er die Antwort dann weiß, ist allerdings nicht gesagt. Vielleicht geht er ja mit der Frage ins Forum :P .

Mr.Chaos
18.04.2005, 22:31
Hallo!
Letztes Semester mussten wir sowohl in der Vorlesung als auch in den Übungen das Thema der Konkurrenzen aus Zeitgründen ganz weglassen. Ich glaub aber, dass diese nicht unwichtig sind, vor allem, weil der Korrektor einer Arbeit die Konkurrenzen zuletzt liest und dadurch zum Ende noch nen schlechten oder guten Eindruck von der Arbeit bekommt. Außerdem wäre es ärgerlich, wenn das Endergebnis nicht stimmen würde, nur weil man hier etwas falsch gemacht hat. Wäre es möglich, wenn wir irgendwann in der Vorlesung oder Übung die wichtigsten Dinge dazu besprechen könnten? Würd mich freuen, wenn wir das noch vor der Klausur irgendwann behandeln könnten :)

Mäxchen
20.04.2005, 14:47
Moin!

Haben in der Vorlesung heute(19.4.) einen kleinen Bspfall gehört, in dem wir verschiedene MM geprüft haben : Mann zündet sein Haus an, um... Was wir nicht angesprochen haben (meine Frage): Was ist denn mit dem Risiko, dass beide Frauen verbrennen; ist ddurch MM der Grausamkeit erfüllt? wurde nich erwähnt... denke schon... ?!

Mäxchen
20.04.2005, 14:48
....ja ja .. Schreiben is schwer... nochmal meine Frage: Ist dadurch das MM der Grausamkeit erfüllt ? :D

Thomas
20.04.2005, 19:41
1. heute ist der 20., aber egal

2. Grausam tötet, wer dem Opfer besonders starke Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung zufügt. So, problematisch wird es schon bei der "gefühllosen, umbarmherzigen Gesinnung". Soweit ich mich erinnere, war es ja nicht unbedingt das Ziel des Täters, die beiden Frauen zu töten, er hat es "lediglich" billigend in Kauf genommen. Meiner Meinung fehlt es an einem unbarmherzigen Verhalten gegenüber den Frauen. Dass ein Tod durch Verbrennen nicht zu den angenehmsten Arten zählt, aus dem Leben zu scheiden, muss nicht diskutiert werden, aber ob es sich um "Schmerzen oder Qualen körperlicher Art" handelt, ist zudem zumindest fragwürdig.

Grausam ist zum Beispiel, wenn Du jemanden in der Sauna einsperrst und genau weißt, dass das Opfer vor seinem Tod unmenschliche Schmerzen und Qualen erleiden wird.

In unserem Fall würde ich Grausamkeit als MM also verneinen, bin mir aber sicher, dass bei guter Argumentation ein Bejahen durchaus im Rahmen des Vertretbaren sein könnte.

04.05.2005, 20:57
Nicht klar: Wenn man Absicht bez. der Tötung hat und jemanden in einem Tepich verbrennt, der Arme bleibt aber am Leben, allerdings behindert, hat der Täter dolus directus 2. Grades oder dolus eventualis (bez. der Behinderung / schwerer KV)? Und bei der gefährlichen KV? (versuchter Totschlag, bzw. Mord)

Thomas
05.05.2005, 11:20
- 212, [211,] 22, 23 (in diesem Fall unproblematisch Absicht)
- 226 (Absicht. 226 ist eine Erfolgsqualifikation, auf die 18 anzuwenden ist, unproblematisch ist hier bzgl. der Qualifikation Fahrlässigkeit gegeben)

(226 tritt nicht hinter 212, 22, 23 zurück, sondern es besteht Tateinheit, da im Urteilstenor zu erkennen sein muss, dass die Tat das Versuchsstadium überschritten hat).

227, 22, 23 tritt hinter 212, 22, 23 zurück (jeder versuchte Totschlag ist schließlich eine versuchte Körperverletzung mit Todesfolge! Vgl. Durchgangsstadiumargument).