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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kofferbomber


jefke
09.12.2008, 23:53
in der (mündlichen) urteilsbegründung kommt dass olg düsseldorf zu dem entschluss dass der mittäter von youssef mohammend e.h. nicht gefoltert worden sei, bzw. dass seine aussagen "ohne jeden zweifel verwertbar" seien. die hintergründe kennt die öffentlichkeit natürlich nicht. wer aber sich das urteil anschaut (nochmal, mündliche fassung auf website des olg), wird feststellen, dass die richter schon zu prozessauftakt scheinbar "ohne jeden zweifel" waren - nicht nur bezüglich der folterfrage.
wie unverfänglich kann denn bitte die aufforderung an eine person sein, die gebürtig aus dem libanon stammt, wörtlich "keine märchen aus 1001 Nacht" zu erzählen.
bevor irgendwelche beweise gesammelt worden sind, stellt das gericht fest, ein geständnis sei jetzt das einzige, was weniger als lebenslänglich bringen würde (kurz darauf widerspricht der richter aber auch dem selber, wenn er behauptet dass die "...schutzbehauptung, wenn überhaupt die einzige möglichkeit sein würde einer strafe wegen §211,22,23 I aus dem weg zu gehen"(frei zitiert) - wie jetzt, sowohl schutzbehauptung als auch geständnis als einzige möglichkeit?)

schön sind dann auch der ruf nach der politik, in künftigen verfahren doch bitte per gesetz das uneingeschränkte recht beweismittel in ein verfahren einzubringen zu beschränken und das plädoyer des richters für mehr kameras in öffentlichen räumen. auch die wohl etwas beleidigte bemerkung, dass überwachung noch immer "vorwiegend krittisch" gesehen wird, in der öffenlichkeit, lässt wohl keinen zweifel an der neutralität des gerichts in jeder hinsicht...


Fragen die sich daraus ergeben:
#darf ein richter a) seine gesinnung so offensichtlich äußern und b)die urteilsverkündung dann auch noch gleich als plattform für evidenten chauvinismus (1001 nachtquatsch) nutzen?
#indiziert eine aufforderung zum geständnis am ersten verhandlungstag eine befangenheit?

ich bin mit urteilen noch nicht so firm, aber sowas schockt....

Jens
11.12.2008, 14:28
Auch bei mir stößt die Urteilsbegründung auf Unverständnis. Es hat einen unangenehmen Beigeschmack, wenn ein Gericht gerade bei Prozessen, die im Lichte der Öffentlichkeit geführt wurden, in der mündlichen Begründung sehr einseitige Erwägungen anstellt und diese dann auch noch in fast schon feindseliger Attitüde gegenüber dem Ablauf des Verfahrens und dem Verhalten von dem Angeklagten und den Verteidigern vorträgt.

Inwieweit das Urteil deswegen einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält, ist indes fragwürdig. Was die Besorgnis der Befangenheit angeht, hätte man durchaus überlegen können, ob der Hinweis auf die „Geschichten aus 1001 Nacht“ Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters rechtfertigt. Für die Ablehnung eines Richters ist es nämlich (zumindest theoretisch) ausreichend, wenn eine Stimmung von Misstrauen durch sein Verhalten entstanden ist, die dazu führt, dass die Kommunikation vor Gericht erheblich beeinträchtigt ist. Echte Befangenheit muss dabei nicht vorliegen. Es kommt allerdings auf die genaue Situation und den Zusammenhang an, in dem die entscheidenden Worte gefallen sind oder die Handlung getätigt wurde. So oder so hätte die Ablehnung aber dann unverzüglich geltend gemacht werden müssen. Meines Wissens geschah das nicht.
Freilich werden Befangenheitsanträge in der Praxis eh nur sehr selten gestellt und noch viel seltener wird ihnen stattgegeben. Strafverteidiger haben nicht ganz zu Unrecht Angst, dass ein solcher Antrag den Richter erst recht gegen sie und den Angeklagten aufbringt, was den Prozess nachhaltig zu ihren Ungunsten beeinflussen kann, wenn dem Antrag nicht stattgegeben wird.

Was die Aufforderung zu einem Geständnis angeht: dies ist nicht unüblich in der gerichtlichen Praxis. Auch hier kommt es drauf an, wie eine solche Aufforderung zu verstehen. Auch im „Kofferbomben“-Fall wurde es ja so formuliert, dass er ein Geständnis ablegen solle, wenn es etwas zu gestehen gibt. Sofern nicht besondere Umstände dazu kommen, die es nahe legen, dass das Gericht schon am ersten Verhandlungstag davon ausgeht, dass der Schuldvorwurf zu bejahen ist (Geschichten aus 1001 Nacht könnte solche Umstände natürlich sein), wird sich eine Ablehnung hierauf nicht stützen lassen. Letztlich der Angeklagte auch ein Recht darauf zu wissen, unter welchen Umständen ein Urteil ggf. milder ausfallen könnte.

Insgesamt liest sich die Begründung aber eher wie das Statement einer Strafverfolgungsbehörde, nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens. Befremdlich für ein OLG. Bei einer Revision ist zu hoffen, dass insbesondere die Frage nach einer Verwertung der Aussage des Mittäters trotz Foltervorwurfs eingehender überprüft wird.

Mündliche Urteilsbegründung des OLG Düsslerdorf: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/presse/05presse2008/2008-12-09_pm_urt_verkd_koffer/2008-12-09_vorw_urt.pdf

jefke
11.12.2008, 16:52
Danke für deine Ausführungen, zwei Fragen hätte ich trotzdem (wenn ich solche Fragen nicht "am Stammtisch" fragen soll, dann schreibt mir bitte wo sonst...ich war mir nicht sicher*):
1. Natürlich hat der Angeklagte ein Recht darauf, dass man ihm Möglichkeiten einer Strafmilderung aufzeigt. Ich dachte, dass hierzu aber der Anwalt da ist. Nicht der Richter bestimmt die Strategie der Verteidigung - oder?!
2. Ich verstehe auch bei der erneuten Lektüre des Urteils nicht richtig, was Richterforderung nach Grenzen in der Beweisaufnahme soll! Es kann doch nicht im primären Interesse des Richters sein, so ein Verfahren möglichst schnell abzuschließen. Zumal wenn eine Entscheidende Frage des Verfahrens, sich auf höchst undurchsichtige Weise im Liibanon abspielte. Einem Libanon der sich zur Zeit des Geschehens im/amRande eines Bürgerkriegs befand.
Grundsätzlich kann ich ja verstehen, wenn ein Richter genervt ist von langen Verhandlungen ohne dass sich erkennbar weitere Erkenntnisse zeigen werden. Aber ist nicht trotz aller Rücksicht auf die Nerven eines Robenträgers, die Möglichkeit ausreichend, dass sich durch ein Beweismittel ein Sachverhalt ändert? Es ging hier immerhin um 15+ Jahre Haft, wenn ich dass richtig verstehe. Kann es dem Richter da ernsthaft um zwei Verhandlungstage gehen?

(jetzt fällt mir doch noch eine Frage ein...du sagtest, dass die Befangenheit des Richter sofort "angemeldet" werden muss. Heißt dass, dass ein Richter nur am Anfang des Verfahrens für befangen erklärt werden kann...oder muss ein Anwalt nur "unmittelbar auf den Verdacht" reagieren?)

---nochmal vielen Dank---

Jens
18.12.2008, 12:19
Natürlich bestimmt der Angeklagte zusammen mit dem Verteidiger die Strategie der Verteidigung. Man darf aber die Schwierigkeiten bei der Kommunikation mit dem Gericht nicht unterschätzen. Auch Verteidiger wissen oft nicht, was die Richter denken, ob sie beispielsweise Geständnisse in einem bestimmten Verfahrensstadium noch strafmildernd (und wenn in welchem Ausmaß) berücksichtigen würden. Ein schwieriger Grad zwischen Zwang und Aufklärung. Ich plädiere aber ganz allgemein (also unabhängig von dem Vorgehen hier) dafür, dass eine größere Offenheit unmittelbar in der Hauptverhandlung möglich ist. Das würde Transparenz schaffen und so manch quälende Beweisaufnahme ersparen. Besondere Vorsicht ist allerdings geboten, wenn der Angeklagte (wie im Regelfall) keinen Verteidiger hat. Hier können solche Hinweise schnell zu einer Drucksituation führen. Andererseits ist in den Fällen, der Anklagte noch viel mehr auf Hinweise des Gerichts angewiesen.

Bzgl. der Befangenheit. § 25 I StPO bestimmt, dass eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nur bis zum Beginn der Vernehmung des ersten Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse möglich ist. Aber natürlich können auch danach Umstände eintreten, aufgrund deren ein Richter abgelehnt werden könnte. Für diese Fälle gilt § 25 II StPO, wonach die Ablehnung unverzüglich nach dem Eintreten der Umstände geltend gemacht werden muss.


Übrigens wäre der wohl besser passende Ort für diese Themen unter Aktuelles, Ihre Meinung interessiert uns. Aber wir können natürlich auch hier weiter diskutieren.

Jens.