LSH-Newsletter

Unser Juni-NL ist dem P gewidmet, daher heißt er auch „Schwimmt ein weißer Hai vorbei“, befasst sich mit der Relevanz der Notizen Feynmans für die Auswahl unseres Mensa-Essens und dem Versuch der Linken, den Straftatbestand des Wuchers zu aktivieren, um den Mietenterror einzudämmen. Sollten Sie ein wenig missmutig darauf verweisen, dass von einem P bislang weit und breit nichts zu sehen ist: Aber jetzt! Wir setzen uns mit dem populistischen Spiel mit der Angst auseinander, analysieren den politisch-publizistischen-polizeilichen Verstärkerkreislauf am Beispiel des Görlitzer Parks (Gib mir ein P!) und geben Palmer mal wieder eins mit. Am Ende geht uns die Puste ein wenig aus, aber K.I.Z und Elmo dürften Grund genug sein, auch noch die letzten Seiten zu überfliegen.


Letzte News & Ab­stimmungen

17.06.2026

Den Staat fesseln, bis die rechten Populisten übernehmen

So überschreibt Boris Palmer seine auf Facebook lancierte Antwort auf ein Interview von RH im Schwäbischen Tagblatt, in dem dieser sich kritisch zur auch in Tübingen geplanten Videoüberwachung im öffentlichen Raum geäußert hatte. https://strafrecht-online.org/tagblatt-interview https://strafrecht-online.org/fb-palmer-fesseln 348 Kommentare bestätigen Boris Palmer eindrucksvoll als Meister der Social-Media-Demagogie. Denn ganz überwiegend zeigen sich seine Jünger begeistert, wie es ihr OB dem lebensfremden Spinner aus dem Elfenbeinturm gezeigt habe, der sogar noch aus Steuermitteln alimentiert werde und den Datenschutz als Schutzpatron der Clans, der Mafia und der Schläger hochhalte. Wer so aussehe, brauche sich nun wirklich keine Sorge vor Übergriffen zu machen. Ganz vereinzelte kritische und differenzierte Stim­men gehen im Strudel der Lobpreisungen für ihren Macher und Heilsbringer fast unter. Diese treffen auch durchaus den Punkt, wenn sie die Überschrift Palmers in dem Sinne interpretieren, er wolle die Kameras offensichtlich deshalb installieren, um den Faschisten das Wasser abzugraben. Sein Weg sei aber nur so zu charakterisieren: „Den Staat delegitimieren, bis die Faschisten über­nehmen.“ Denn tatsächlich macht Boris Palmer in einem wilden Potpourri von allein aus seiner unerschöpflichen Weisheit geschöpften Assoziationen und Unterstellungen nichts anderes und wird damit zu dem Populisten, den er doch vorgeblich zu verhindern sucht. Dass eine Zähmung rechtspopulistischer oder rechtsextremer Parteien durch Kooperation oder Appeasement noch nie gelungen ist, hat erst jüngst wieder eine Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung eindrucksvoll bestätigt. Zudem wäre eine solche Haltung ein Armutszeugnis im Sinne eines fehlenden rechtsstaatlichen Rückgrats. https://strafrecht-online.org/kas-appeasement Zweitens wischt Palmer fehlende empirische Evidenz hinsichtlich der mit der Videoüberwachung assoziierten Zwecke – Abschreckung, Stärkung des Sicherheitsempfindens und Aufklärung – oh­ne jeden Skrupel mit dem Verweis auf „konkrete Erfahrungen der Menschen vor Ort“ beiseite. Genau das ist die von RH kritisierte „anekdotisch inspirierte Empirie nach Hausmacher Art“. Und schließlich lassen ihn die wohlbegründeten Fesseln der polizeilichen Ermächtigungsgrundlagen in Gestalt einer überproportionalen Kriminalitätslage ebenso kalt wie der Hinweis darauf, das auch auf sein Betreiben hin geänderte Landesdatenschutzgesetz sei für den propagierten Zweck der Kriminalitätsprävention schlicht nicht einschlägig. OB Palmer: „Zwei Drittel der Tübinger sagen, wir wollen Videoschutz am Bahnhof. Dann darf sich die Politik dem nicht verweigern.“ Und wir ergänzen: „… und muss dann eben das Gesetz zurückstehen“. Wenn man eine den Rechtsstaat zersetzende populistische Politik charakterisieren wollte, dürften diese Bausteine der Scheinargumentation von Boris Palmer nicht fehlen. Dass sein empörtes Verwahren gegenüber dem zurückhaltend geäußerten Risiko, bei der Polizei könnten Labelingprozesse gegenüber den „üblichen Verdächtigen“ am Werke sein, aus seinem Munde nicht gerade überzeugend daherkommt, muss er sich selbst zuschreiben. Wir gestehen Palmer auch gerne zu, sich um das Stadtbild nach seiner Façon kümmern zu wollen, mag diese auch nicht unsere sein, nur eben nicht über das grundrechtsinvasive Instrument der Videoüberwachung oder beispielsweise Kopfgeldprämien auf Sprayer. Dies alles trug RH auf Einladung von Jörg Kinzig am Montag ebenso an der Tübinger Universität vor wie die empirisch validierten Risiken der Videoüberwachung und seinen Argwohn, was die Protagonisten der Videoüberwachung tatsächlich motiviere. Das Publikum wirkte interessiert und fragte bei Zweifeln nach. Boris Palmer war nicht unter ihnen. Denn sein Post bei Facebook hatte ja anders als die Videoüberwachung seinen Zweck bereits erreicht, und ein Boris Palmer hat noch nie eine Nachfrage nötig gehabt. https://strafrecht-online.org/kkak-tuebingen
12.06.2026

(K)ein Weg zurück

Artensterben, austrocknende Moore, degradierte Böden, kollabierende Insektenpopulationen, zunehmende Extremwetterereignisse und die fortschreitende Zerstörung ökologischer Lebensräu­me: Weltweit befinden sich biologische Systeme in einem Prozess tiefgreifender Destabilisierung. Natürliche Regenerationsprozesse geraten zunehmend unter Druck. Auch innerhalb Europas zeichnet sich ein vergleichbares Bild ab. Ein erheblicher Teil natürlicher Lebensräume weist gegenwärtig einen dramatischen Erhaltungszustand auf. Ökologische Systeme werden nicht lediglich verändert, sondern gezielt an menschliche Nutzungsinteressen angepasst und für wirtschaftliche, infrastrukturelle und produktive Zwecke genutzt. Die fortschreitende Degradation natürlicher Systeme berührt damit zunehmend nicht allein ökologische Zusammenhänge, sondern die materiellen Voraussetzungen gesellschaftlicher Existenz als solche. https://strafrecht-online.org/eu-umweltagentur Angesichts dieser Entwicklung ist der bloße Schutz bestehender Naturräume nicht mehr ausreichend. Wo Lebensräume und ökologische Prozesse bereits zerstört wurden, gewinnt ihre aktive Wiederherstellung an Bedeutung. Sie stellt einen Schritt dar, der für Biodiversität, Klima und die langfristige Stabilität natürlicher Systeme von zentraler Bedeutung ist. Vor diesem Hintergrund verabschiedete die Europäische Union 2024 die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur („Na­ture Restoration Law“). Diese soll den Verlust biologischer Vielfalt aufhalten, die Widerstandsfähigkeit natürlicher Systeme gegenüber klimatischen und anderen Belastungen stärken und ökologische Funktionen wiederherstellen, die für Klima- und Artenschutz gleichermaßen relevant sind. Sie sieht Maßnahmen wie die Wiedervernässung von Mooren, die Renaturierung von Fließgewässern oder die Stabilisierung degradierter Lebensräume vor. Bis 2030 sollen Wiederherstellungsmaßnahmen mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme der Europäischen Uni­on erfassen. https://strafrecht-online.org/eur-lex-wiederherstellung Die konkrete Umsetzung erfolgt über nationale Wiederherstellungspläne, die durch die Mitgliedstaaten erarbeitet werden müssen und darlegen sollen, mit welchen Maßnahmen die europäischen Vorgaben erreicht werden können. Unter Federführung des Bundesumweltministeriums ist ge­gen­­wärtig auch in Deutschland ein solcher Plan in Arbeit. Er befindet sich derzeit in einer öffentlichen Beteiligungsphase und kann online kommentiert werden. https://strafrecht-online.org/bmukn-beteiligung Mit der nationalen Umsetzung verlagert sich der Fokus folgerichtig von allgemeinen Zielsetzungen auf konkrete Maßnahmen. Gerade an diesem Übergang zwischen europäischem Anspruch und praktischer Ausgestaltung werden bestehende Kon­fliktlinien sichtbar. Besonders deutlich zeigt sich dies etwa im Bereich der Moorwiedervernässung. Die ökologische Bedeutung von Mooren ist seit Langem bekannt. Intakte Moore zählen zu den bedeutendsten terrestrischen Kohlenstoffspeichern und erfüllen zugleich zentrale Funktionen für Wasserhaushalte, Biodiversität und Klimaregulation. Entwässerte Moorböden verursachen demgegenüber erhebliche Treibhausgasemissionen, obwohl sie nur einen vergleichsweise kleinen Anteil der landwirtschaftlich genutzten Flächen ausmachen. Die Wie­dervernässung degradierter Moorlandschaften ist daher sowohl aus klima- als auch aus biodiversitätspolitischer Perspektive eine der wirksamsten verfügbaren Wiederherstellungsmaßnahmen. https://strafrecht-online.org/bmukn-moore Vor diesem Hintergrund erscheint die bisherige Ausgestaltung bemerkenswert zurückhaltend. So soll die Wiedervernässung primär über Anreizsysteme und eine freiwillige Beteiligung von Landwirt:innen und Flächeneigentümer:innen erfolgen. Die dahintersteckende Idee: Freiwillige Beteiligungsmodelle versprechen politische Akzeptanz, sollen Nutzungskonflikte entschärfen und Widerstände begrenzen. Gleichzeitig drängt sich jedoch die Frage auf: Weshalb wird ausgerechnet in einer Situation tiefgreifender ökologischer Destabilisierung erneut auf jene Steuerungslogik gesetzt, deren Grenzen sich bereits über Jahrzehnte hinweg gezeigt haben? Bedürfte es nicht vielmehr grundlegender Strukturreformen wie die Renaturierung von Fließge­wässern, die Rückgewinnung von natürlichen Überschwemmungsflächen oder den Verzicht auf weitere Flussabbau- und Infrastrukturmaßnahmen, bei denen konsensorientierte Modelle an ihre Grenzen stoßen werden? Der Schutz artenreicher Landschaften berührt Formen landwirtschaftlicher Nutzung, Flächenverteilung und Produktionsweisen und kann etwa mit einer Verringerung des Einsatzes von Pestiziden und Düngemitteln und einer stärkeren Förderung weniger intensiver und biodiversitätsfreundlicher Bewirtschaftungsformen bei gleichzeitigem Verbot besonders destruktiver Nutzungsweisen verbunden sein. Die Wiedervernässung von Mooren wiederum macht eine teilweise Rücknahme intensiver landwirtschaftlicher Nutzung und eine langfristige Veränderung bestehender Flächennutzungen erforderlich. Ökologische Systeme lassen sich eben nicht beliebig nach Maßstäben von Effizienz, Ertrag und fortwährender Verfügbarkeit organisieren, ohne die Grenzen ihrer Existenz weiter zu überschreiten. Diese Grenzen freiwilligen Anpassungsprozessen überantworten zu wollen, erscheint halbherzig und konfliktscheu, ökologisch unbefriedigende Ergebnisse werden die Folge sein. Ohne eine gerade umgekehrt notwendig konfliktreiche Neuverhandlung konkurrierender Nutzungsansprüche und eine kritische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Prioritäten wird es nicht gehen. So werden die von den bestehenden Nutzungs- und Produktionsverhältnissen Profitierenden trotz aller finanziellen Lockmittelangebote eben nicht auf diese Rahmenbedingungen freiwillig verzichten. Und so bleibt am Ende die teils belächelte, teils aber auch skandalisierte Forderung nach einem „System Change“ auch auf diesem Gebiet der Elefant im Raum. Das Problem ist mit Händen zu greifen, thematisieren möchte man es aber aus Opportunitätsgründen nicht. Denn ein derartiger „System Change“ ginge mit einem Verzicht auf Profit und Einschränkungen der Wettbewerbsfähigkeit einher. Die unmittelbare Profiteurin wäre die am Boden liegende Natur, letztlich aber eben auch die Menschheit. Wäre das kein lohnenswerter Ansatz?
04.05.2026

Voting zu „Wenn ich mir was wünschen könnte …“

Das ist ein etwas ambivalentes Format, wenn es um die Gestaltung von Studium und Examen geht. Denn Wunschkonzert ist da leider nicht. Aber wir wollten mal von Ihnen wissen, was denn auf Platz 1 stünde. Und die Reduzierung des Prüfungsstoffs lag mit 69 Stimmen (55 %) ganz vorn. 35 (= 28 %) sprachen sich für eine Abschichtung der Examensklausuren auf Platz 1 aus, 21 (17 %) votierten für weniger Hausarbeiten im Studium. Wenn man sich, einmal auf das Strafrecht bezogen, vor Augen ruft, dass in Baden-Württemberg über 100 Straftatbestände zum Prüfungsstoff gehören, kann man sich in der Tat fragen, ob der Prüfungsstoff nicht reduziert werden könnte, ohne dass wir Sorge haben müssten, dass die Studierenden für spätere Anforderungen im Beruf nicht hinreichend trainiert würden. Soll sich das Jurastudium nicht dadurch auszeichnen, dass man mit den methodischen Fähigkeiten vertraut gemacht wird, über die man sich in jedes beliebige Rechtsgebiet problemlos einarbeiten kann? Überdies: Ist es wirklich so schlimm, kein Detailwissen zum Versicherungsmissbrauch haben, der in der Praxis keinerlei Rolle spielt? Schließlich: Arbeitet man nicht in welchem künftigen juristischen Berufsfeld auch immer mit Hilfsmitteln, die einem ein riesiges Präsenzwissen ersparen sollten? Gegen ein häufig so bezeichnetes Abschichten der Examensklausuren spricht in den Augen von RH wenig. In Mannheim wird dies ja auch bereits erfolgreich praktiziert. Warum nicht überall, auch der Chancengleichheit wegen? Es kann ja kein ernsthaftes Argument sein, für später eine Stresssituation zu trainieren. Was die Hausarbeiten anbelangt, ist einerseits der Wert für das Studium zu konstatieren, weil sie noch am ehesten mit späterer juristischer Arbeit vergleichbar sein dürften, auch wenn das kollaborative Element leider nicht gewürdigt ist. Auf der anderen Seite scheint hier zunehmend KI ihre Finger mit im Spiel zu haben, was jedenfalls aus Sicht der Übungsleiter:innen die Gestaltung zunehmend schwierig macht. Die Abstimmenden jedenfalls legen keinen gesteigerten Wert darauf, die Hausarbeitenlast zu reduzieren.
15.04.2026

Alright

Kurz vor der Stichwahl um das Amt des Münchener Oberbürgermeisters bezeichnete sich Dieter Reiter im Umgang mit seinen erst auf den letzten Drücker abgegebenen Ämtern beim FC Bayern als „fast nicht ganz bei Sinnen“ und „völlig schiefgewickelt“. Die Watsch’n habe es gebraucht. https://strafrecht-online.org/sz-reiter-sinne Nach der Wahl konstatierte er: „Ich hab’s verbockt, es ist meine Schuld.“ https://strafrecht-online.org/br-reiter-bock Ikarus Manuel Hagel wiederum sah sich leicht zerknirscht zu dem Eingeständnis veranlasst, der Satz mit den rehbraunen Augen einer Schülerin aus einer ohnehin nicht zu verachtenden Mädchenklasse sei „Mist“ gewesen. Seine Frau habe ihm hierfür „gleich am Abend ordentlich den Kopf gewaschen“. https://sz.de/li.3394178 [kostenfrei über UB] Und Andreas Stoch – nennen wir ihn mal mit den 5,5 Prozent für die SPD Super-Ikarus – fehlte zunächst jegliches Unrechtsbewusstsein, als er seinen Fahrer während eines Wahlkampfauftritts in einem Tafelladen kurz einmal für eine Pâté de Campagne und eine Entenpastete nach Frankreich fahren ließ. https://strafrecht-online.org/swr-pastete https://strafrecht-online.org/youtube-einkauf [min. 09:25] Nachdem Stoch zunächst noch ganz im Sinne des SPD-Wahlkampfslogans „Weil es um Dich geht“ davon schwärmte, schöne Entenpastete sei einfach etwas Herrliches, sah er sich anschließend zu einem leichten Bedauern veranlasst, vielleicht auch nur dafür, dass er so blöd gewesen ist, sich beim Auftrag filmen zu lassen. https://strafrecht-online.org/stoch-bedauern Nehmen wir noch unseren Tennis spielenden Regierenden Bürgermeister von Berlin hinzu (zu ihm o. I.), haben wir gleich mal ein Quartett zusammen und drängt sich der Eindruck auf, derartige Fehlleistungen häuften sich ein wenig. Die Bandbreite der Versäumnisse ist dabei beachtlich und reicht von Taktlosigkeiten über disziplinarrechtlich relevantem Verhalten bis hin zu einem patriarchalen Weltbild, das über den Hinweis auf die Rolle der Frau, die ihren „Mann ohne eigene Einsicht“ ein wenig zu zähmen habe, eher bestätigt als revidiert wird. Wir erkennen an, dass Politiker:innen ein entbehrungsreiches Leben führen und sie dabei bereichsweise durchaus eine respektable Vision haben. Und wir wissen darum, dass nicht nur Sozialhilfeempfänger oder durch die Innenstadt Schlendernde ohne Unterlass und ohne Halbwertszeiten gescannt werden, sondern eben auch sie. Vor diesem Hintergrund sollten wir bereit sein, lässliche Fehler, Wissenslücken, Ungeschicklichkeiten oder auch eine aus Überforderung rührende Gereiztheit zu akzeptieren. Passiert uns permanent. Nur Markus Lanz ist davor nach ausgiebiger Vorbereitung gefeit und ergötzt sich unbändig und stundenlang weiterbohrend an fehlendem Wissen über die exakte Höhe des Verteidigungshaushalts, der ohnehin mit jeder Minute weiter anwächst. Trotz dieser Nachsicht sind wir aber nicht bereit, solche Defizite in Kauf zu nehmen, die uns das Vertrauen in eine Person nehmen, weil sie wie bei Manuel Hagel auf überkommenen patriarchalen Strukturen beruhen oder darauf hindeuten, dass eine soziale Schieflage nicht einmal wahrgenommen wird. Und wie sieht es nun mit dem Treibhauseffekt aus, den Manuel Hagel durchaus ein wenig holprig erläuterte? https://strafrecht-online.org/ts-hagel-treibhaus Wenn Fridays for Future dies mit dem Hinweis „Wussten gar nicht das Manuel Hagel anscheinend auch die Schule bestreikt hat“ kommentiert, spricht dies relativierend ein wenig für sich, mögen zugegeben auch Konjunktion und Klimakatastrophe nicht dieselbe Wertigkeit haben. Vor dem Hintergrund der anderen weit größeren Untiefen sagen wir in diesem Fall ganz lässig wie Manuel Hagel selbst: „Alright, oder?“ Worauf die Lehrerin übrigens süffisant antwortete: „Wunderbar, bin beeindruckt!“ Hagel wird trotz seines Nachnamens eh nicht Umweltminister werden. Sein Parteikollege Gordon Hoffmann wiederum, nach eigenen Angaben stinkend faul und mit Hängen und Würgen durch die zehnte Klasse gekommen, wird Brandenburgs neuer Bildungsminister. Aber das ist eine andere Geschichte. https://strafrecht-online.org/spon-minister-bildung https://sz.de/li.3453386 [kostenfrei über UB]