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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hausarbeit großer Straf


Gast
14.10.2005, 13:36
Hallo.

Ich habe die HA so weit fertig. Aber seit geraumer Zeit häng ich bei dem "zu Boden stoßen" des K fest. Ein paar Angaben hinsichtlich Es subjektiver Verfassung wären hier durchaus hilfreich gewesen. " E hat nur noch den Gedanken zu fliehen", schön und gut, dass sagt mir aber noch nicht ob hier ein nicht doch ein dolus eventualis im Raum steht.... :? Vielleicht steh ich auch irgendwie auf dem Schlauch und der Sachverhalt ist so wie er ist verständlich und zu verstehen.

In jedem Fall bin ich für etwaige Denkanstöße mehr als dankbar!

Thomas II
19.10.2005, 13:57
ich denke auch, dass dort etwas ungenaue Angaben sind. Totschagsvorsatz finde ich deutlich nicht vorliegend, bei § 224 I Nr. 5 bin ich da schon wesentlich skeptischer, naja irgendwie kann man dass sicher zu beiden seiten hin vertreten, sofern eben auch argumente kommen

Gast
19.10.2005, 17:39
Was habt ihr mit dem Verkaufen der DVDs gemacht? Hehlerei scheitert imo am Zusammenwirken mit dem E. Aber ist der Verkauf dann ein Diebstahl zu Lasten des E oder lediglich eine Unterschlagung? Die Wegnahme dürfte ja vorliegen ( Bruch von Mitgewahrsam) und von einem etwaigen Einverständnis steht nichts im SV.. aber irgendwie bin ich mir da total unsicher

19.10.2005, 19:34
Was habt ihr mit dem Verkaufen der DVDs gemacht? Hehlerei scheitert imo am Zusammenwirken mit dem E. Aber ist der Verkauf dann ein Diebstahl zu Lasten des E oder lediglich eine Unterschlagung? Die Wegnahme dürfte ja vorliegen ( Bruch von Mitgewahrsam) und von einem etwaigen Einverständnis steht nichts im SV.. aber irgendwie bin ich mir da total unsicher

ich hab nur erwähnt, dass sich die DVDs nicht im Alleingewahrsam der M befinden und deshalb eine wegnahme möglich ist. Dann kommst du zu 242, was eine mögliche hehlerei dann ausschließt (schade eigentlich, das problem mit dem einvernehmen zwischen hehler und vortäter hätte ich gerne angesprochen...)