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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hinweise zur dritten Klausur am kommenden Montag (30.1.2006)


Johannes
26.01.2006, 16:39
Die Teilnahmeberechtigung ist eingeschränkt. Die entsprechende Passage in unserem Merkblatt zu organisatorischen Fragen lautet:

"Es werden zwei Klausuren angeboten. Wer an einer Klausur aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen verhindert ist und die andere Klausur nicht besteht oder wer an beiden Klausuren aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen verhindert ist, hat Gelegenheit zu einer dritten Klausur. Die Verhinderung muss durch geeignete Mittel nachgewiesen werden (Attest o.ä.)."

Das heißt, dass die erfolglose Teilnahme an den ersten beiden Klausuren NICHT zur Teilnahme an der dritten Klausur berechtigt.

Die Teilnehmer mit den folgenden Matrikelnummern sind derzeit zugelassen:

2126625 - 1933320 - 1951311 - 1935677 - 1534841 - 1703520. (Stand: 26.1., 16.00 Uhr)


Stattfinden wird die Klausur am kommenden Montag, dem 30.1.2006, von 13.00 bis 16.00 in HS 3044.

Hilfreich erscheint es, die Delikte im Kontext mit dem Straßenverkehr zu rekapitulieren.

Gast
27.01.2006, 16:29
Ich habe den Sinn dieser Aktion bisher noch nicht verstanden. Bisher wurden immer drei Klausuren in den großen Scheinen angeboten. Vielleicht kann mich ja jemand aufklären, warum es diesesmal anders ist. Kostengründe? Danke!

RH
27.01.2006, 22:26
Vorgehensweise wurde zu Beginn der Übung nach Frage an die ÜbungsteilnehmerInnen, ob es eine Regel gebe, kommuniziert. Aus didaktischen und Gründen des Studienplans erschien es uns nicht sinnvoll, TeilnehmerInnen der parallel laufenden kleinen Übung ab der 2. Klausur gleichsam zu übernehmen. Da eine Übung beliebig oft wiederholt und belegt werden kann, scheint uns weder eine unzumutbare Härte noch ein studienunfreundliches Abschneiden von Trainingsmöglichkeiten vorzuliegen. Letztere wurden auch bei den Übungsfällen nur von einem sehr geringen Prozentsatz regelmäßig genutzt.