Johannes
26.01.2006, 16:39
Die Teilnahmeberechtigung ist eingeschränkt. Die entsprechende Passage in unserem Merkblatt zu organisatorischen Fragen lautet:
"Es werden zwei Klausuren angeboten. Wer an einer Klausur aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen verhindert ist und die andere Klausur nicht besteht oder wer an beiden Klausuren aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen verhindert ist, hat Gelegenheit zu einer dritten Klausur. Die Verhinderung muss durch geeignete Mittel nachgewiesen werden (Attest o.ä.)."
Das heißt, dass die erfolglose Teilnahme an den ersten beiden Klausuren NICHT zur Teilnahme an der dritten Klausur berechtigt.
Die Teilnehmer mit den folgenden Matrikelnummern sind derzeit zugelassen:
2126625 - 1933320 - 1951311 - 1935677 - 1534841 - 1703520. (Stand: 26.1., 16.00 Uhr)
Stattfinden wird die Klausur am kommenden Montag, dem 30.1.2006, von 13.00 bis 16.00 in HS 3044.
Hilfreich erscheint es, die Delikte im Kontext mit dem Straßenverkehr zu rekapitulieren.
"Es werden zwei Klausuren angeboten. Wer an einer Klausur aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen verhindert ist und die andere Klausur nicht besteht oder wer an beiden Klausuren aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen verhindert ist, hat Gelegenheit zu einer dritten Klausur. Die Verhinderung muss durch geeignete Mittel nachgewiesen werden (Attest o.ä.)."
Das heißt, dass die erfolglose Teilnahme an den ersten beiden Klausuren NICHT zur Teilnahme an der dritten Klausur berechtigt.
Die Teilnehmer mit den folgenden Matrikelnummern sind derzeit zugelassen:
2126625 - 1933320 - 1951311 - 1935677 - 1534841 - 1703520. (Stand: 26.1., 16.00 Uhr)
Stattfinden wird die Klausur am kommenden Montag, dem 30.1.2006, von 13.00 bis 16.00 in HS 3044.
Hilfreich erscheint es, die Delikte im Kontext mit dem Straßenverkehr zu rekapitulieren.